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154 Ortsbeschreibung.


Die Gemeinde besitzt etwa 240 Morgen Laub- und Nadelwaldungen, aus denen jährlich 64 Klafter und 4180 Stück Wellen geschlagen werden. Hievon erhielt jeder Bürger jährlich 3/8 Klafter und 50 Stück Wellen, seit einigen Jahren aber wird das Holz verkauft und der Erlös an die Bürger à 7 fl. ausgetheilt. Die Weiden tragen einen jährlichen Pacht von etwa 300 fl. und der Pförch die gleiche Summe. Außer diesen Einnahmen bezieht die Gemeindekasse aus einem ausgestockten, nunmehr zu Ländern verliehenen Wald jährlich etwa 100 fl. Das Vermögen des Heiligen (St. Vitus) beträgt 1600 fl. An Schul- und Armenstiftungen sind etwa 1100 fl. vorhanden, deren jährliche Zinsen zu Anschaffung von Schulbüchern und zur Unterstützung der Ortsarmen verwendet werden.

Der große Zehente gehört dem Staat, bis 1807 besaßen ihn die Kronen Württemberg und Baden je zur Hälfte. Der württembergische Antheil rührt vom Kloster Hirschau her. Den kleinen Zehenten hat der Staat erst in neuerer Zeit von der Pfarrei übernommen. Der Heuzehente ist abgelöst.

Als Merkwürdigkeit ist anzuführen, daß im Jahr 1848 beim Graben eines Kellers im Ort eine römische Goldmünze von Gratian gefunden wurde.

Deufringen kommt 1268 Juli 17 erstmals vor, Tvveringen geschrieben, in einer stiftsindelfingischen Urkunde; Herren dieses Dorfes, ohne Zweifel tübingische Dienstmannen, werden nur einmal genannt: 1324 Eberlin von Deufringen, Edelknecht, welcher hiesige Güter an Kloster Bebenhausen verkaufte.

Der Ort war im Besitz der Pfalzgrafen von Tübingen, von denen er im Jahr 1357 mit Böblingen (s. dort) an Württemberg veräußert wurde. Unter Württemberg wurden die Herren von Gültlingen damit belehnt, erstmals 1400 Febr. 3. (Scheffer 37, s. Belehnungsurkunden bis 1521 März 3. bei Lünig 12, 224 – 280). Bei der Theilung unter den Söhnen Jakobs von Gültlingen von 1624 April 8. fiel Deufringen an Jakob Bernhard. Späterhin waren die Rittergüter Deufringen und Pfäffingen Gegenstand eines Prozesses zwischen Württemberg und Gültlingen (Moser Wirt. Biblioth. 184), in dessen Folge die von Gültlingen den 13. Sept. 1690 beide Orte an Württemberg abtraten, dagegen das Dorf Pflummern zu einem neuen Mannlehen und eine Summe Geldes empfingen (Sattler Top. Gesch. 307). Hierauf, im Jahr 1723, wurden von Württemberg die von Schütz mit Deufringen belehnt; die von Gültlingen machten aber noch Ansprüche daran, weil Hans Konrad von Gültlingen den Ort ohne ihre Einwilligung vertauscht hatte, und mußten im Jahr 1753 durch Garweiler und Gaugenwald zufrieden gestellt werden.


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Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 154. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen154.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)