Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
V. 3. A. Bodenbau und Landwirthschaft. 61


Gemeinden Pflanzschulen angelegt, in welchen die nöthigen Holzpflanzen nachgezogen werden.

Bei den Waldungen, welche theils aus reinen Buchen- Hoch-Waldungen oder Nadelwaldungen, häufig aber aus einem Gemische von verschiedenen Laubhölzern oder Laub- und Nadel-Hölzern bestehen, ist für den Hochwald ein Umtrieb von 60–90, für Weißtannen bis 100 Jahren eingeführt. Die übrigen Waldungen werden als Niederwald oder vielmehr als Mittelwald in einem Umtriebe von 30–40 Jahren bewirthschaftet; eigentliche Niederwaldungen, jedoch von sehr geringer Ausdehnung, besitzt nur die Gemeinde Döffingen. Die einzeln in den Schlägen übergehaltenen Eichen erfordern auf tief gründigem Boden 150–200 Jahre um zur Wellbaum- oder Holländerholz-Stärke heran zu wachsen. Die Gemeinde Dagersheim ließ im Jahre 1850 eine Eiche fällen, welche 402 Cubikfuß Nutzholz lieferte und ohne das Abholz für 288 fl. am Stock verkauft wurde. Für die Gemeindewaldungen sind durch Forstverständige Wirthschaftsplane angelegt und überdieß haben Gemeinden, welche ausgedehnte Waldungen besitzen, wie Böblingen und Sindelfingen, eigene Gemeindeförster aufgestellt.

In den Hochwaldungen, bei welchen man hauptsächlich auf die Buche und Eiche Rücksicht nimmt, wird die Verjüngung durch Führung regelmäßiger Samen- und Abtriebs-Schläge erzielt und in den Mittelwaldungen verhältnißmäßig das erforderliche Oberholz übergehalten, das jedoch nach erfolgter Bodenbestockung meistens nachgehauen wird. Auch werden die Durchforstungen, wenigstens in den Staatswaldungen, gewöhnlich so bald begonnen, als der Erlös aus dem gewonnenen Holz die Kosten der Ausführung deckt.

Im ganzen Bezirk beträgt das Nutzholz der Laubwaldungen etwa 1,3 % der ganzen jährlichen Holzproduktion; der durchschnittliche jährliche Zuwachs wird zu 0,23 Klafter pr. Morgen angegeben. Dieser niedere Ertragsansatz rührt hauptsächlich davon her, daß in den Böblinger und Sindelfinger Gemeinde-Waldungen bedeutende Flächen zur Graserzeugung benützt werden und ausgedehnte, bisher schlecht bestockte Flächen erst in neuester Zeit in Cultur gesetzt wurden, deren Ertrag mit Sicherheit noch nicht aufgenommen werden kann.

Von den Nebennutzungen sind zu nennen: 1) die Eichenrinde, welche sowohl in den Staats- als auch zum Theil in den Corporations-Waldungen von ältern, in der Schälzeit gefällten Eichen gewonnen wird. Eigentliche Eichenschälwaldungen sind bis jetzt nicht vorhanden, man beabsichtigt aber in den zum Forstbezirk Leonberg gehörigen Staatswaldungen für diese nutzbringende


Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen061.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)