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V. 3. A. Bodenbau und Landwirthschaft. 51


b. Pflanzenbau.

1. Verhältnisse des Feldbaues im allgemeinen.

Nach dem Ergebniß der Landesvermessung beläuft sich die Grundfläche unseres Bezirkes auf 75,0687/8 Morgen. Betrachtet man Äcker, Gärten, Wiesen, Weinberge und Waldungen als gebautes, alles übrige als ungebautes Land, so verhält sich das ungebaute zu dem gebauten Land wie 1 zu 13,797 oder wie 1000 zu 13.797. Rechnet man dagegen die Waldungen zu der unbebauten Fläche, so ist das Verhältniß wie 1 zu 1,114 oder wie 1000 zu 1144.

Von der ganzen Bodenfläche kommen nach dem Stand der ortsangehörigen Bevölkerung vom 3. December 1846 auf einen Einwohner 25/8 Morgen 9,0 Ruthen, auf ein Pferd 661/8 Morgen, auf ein Stück Rindvieh 77/8 Morgen 19,0 Ruthen.

Das Verhältniß sämmtlicher Culturarten unter sich, Gärten und Länder als Einheit genommen, ist folgendes:

Gärten und Länder                   1    
Äcker 30,12
Wiesen 9,48
Weinberge 0,07
Waldungen 30,37


Von 100 Morgen der ganzen Grundfläche kommen also:

auf Gärten und Länder             1,312
auf Äcker 39,527
auf Wiesen 12,448
auf Weinberge 0,087
auf Waldungen 39,867
93,241

Der Rest von 6,759 Morgen ist eingenommen

durch das Areal der Ortschaften 0,403   Morgen.
durch Weiden und Öden 4,068       "
durch Steinbrüche, Thon- und andere Gruben       0,030       "
durch Seen und Bäche 0,343       "
durch Straßen und Wege 2,015       "
6,759 Morgen.

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Beschreibung des Oberamts Böblingen, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OABoeblingen051.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)