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nahmen die Rathswahlen vor. Früher war auch ein Unterbürgermeister da.

Die oberste Kriminaljurisdiction hatte seit 1787 das Criminalgericht in Rottenburg, in welches peinliche Verbrecher nach einem summarischen Verhör zur Untersuchung und Bestrafung eingeschickt werden mußten. Das Malefizgericht versammelte sich auf dem Rathhaus und ging von da in schwarzer Kleidung mit Zipfelkappen und Rosenkränzen zunächst in die Frühmesse und hielt dann seine Sitzungen unter freiem Himmel auf einem mit Schranken umgebenen Platz vor dem Rathhaus.

Das Hochgericht stund unfern des oberen Endes der Beffendorfer Steige und wurde 1787 abgebrochen. „Ordnungen, Statuten, Gebot und Verbot der Stadt O.“ kennt man aus dem 14. Jahrhundert (Schmid, Mon. Hohenb. 920–926). In Stadt und Herrschaft wurden seit der Ankunft an Württemberg die auf allgemeine Gütergemeinschaft gerichteten Verträge in den Zeiten der württembergischen Stadtschreiber durch deren Einwirken, in Folge dessen sie sogar häufig die Errichtung solcher Verträge theils aus Unkenntniß des Rechts, theils aus Rücksicht auf ihre Gebühren geradezu hinderten, sehr selten, jetzt aber, seit der Zeit der Notariate, sind sie wieder in stetem Zunehmen. (Wächter, Württemb. Privatrecht 1b, 732.)

Im Jahr 1601 erließ der Erzherzog Maximilian von Österreich eine reformirte Polizeiordnung. Obervogt, Schultheiß und Rath sollte ernstlich darüber wachen, daß kein Bürger in der Stadt geduldet werde, welcher in Hinsicht auf die katholische Religion im geringsten verdächtig sei und der Obervogt sollte sich alljährlich auf Pfingsten von den Priestern die Beichtregister vorlegen lassen, um zu sehen, ob auch alle der Kirche Gehorsam leisten. Der Schulmeister sollte beim Unterricht den lateinischen und deutschen Katechismus des Pater Canisius gebrauchen und sonst kein anderes Buch außer solche, welche die Jesuiten gebilligt haben u. s. f.

K. Maximilian überließ 1501 der Stadt das Umgeld zur Unterhaltung von Mauern, Wegen und Stegen.

Ihr Wahrzeichen war eine Wolfsangel. Sie besaß 1775 210 Jauchert Wald, 300 Jauchert Allmand; im Jahr 1810 erkaufte sie vom Fürsten von Fürstenberg 79 Morgen Waldung und den sog. Reutheimer Zehnten, welche beide zur Schaffnerei Hochmössingen gehört hatten und 1802 von dem aufgehobenen Kloster Wittichen an Fürstenberg gekommen waren.

Von Adelichen, welche in früherer Zeit hier wohnten, sind zu

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 165. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_165.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)