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St. Gallischen Schenkenamts – an die Herzoge von Zäringen (VII. 1)[1], von denen sie in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts an deren jüngere Linie, die Herzoge von Teck, gelangte und derselben eine kurze Verpfändung abgerechnet bis zum Jahr 1374 verblieb. Diese Herzoge machten O. zur Stadt, verliehen ihr verschiedene Privilegien, auch das Teck’sche Wappen (das noch jetzt gebräuchliche Stadtsiegel, s. o.); insbesondere bestätigten den 11. Sept. 1300 die Herzoge Hermann und seine Söhne Ludwig und Hermann von Teck den Bürgern die Rechte und Freiheiten; die gewöhnliche Steuer sollte 40 Pf. Tübinger Pfennig im Herbst und 30 Pf. an Fasten nicht überschreiten. (Schmid, Mon. Hohenb. 148.) Auch am 24. Merz 1316 thaten dieß nach Ableben des Vaters der ebengenannte Sohn Ludwig und dessen jüngerer Bruder Lutzmann; sie versprachen zugleich, von den Juden,[2] welche damals in der Stadt saßen und noch hinziehen würden, für alle Dienste jährlich 20 Pf. H. zu nehmen und sie nicht weiter, weder an Leib noch an Gut zu beschweren, erlaubten auch, daß sie und ihre Nachkommen in O. Bürgerrecht, wie andere in der Stadt angesessene Bürger, haben sollten (eb. 208). Am 29. Nov. 1315 waren die Freiheiten und Rechte der civitas O. das Muster für die Ertheilung der gleichen an den Ort Binsdorf seitens K. Friedrichs des Schönen. Nur für kurz war ums Jahr 1336 der Teckische Besitz unterbrochen durch den Zwischenbesitz des Grafen Wilhelm von Montfort-Tettnang, welcher seine Tochter dem jüngsten obiger Tecker Brüder, dem Herzog Friedrich, in die Ehe gegeben hatte und am 21. Juni 1336 der Stadt ihre Rechte und Freiheiten zu halten gelobte (eb. 325). Aber bereits am 29. Nov. 1342 bestätigte ein Tecker Herzog, Hermann, zugleich Herr zu Oberndorf und zu Schiltach sich nennend († 1363 kinderlos, Vetter † Friedrichs), der Stadt eben wieder ihre Rechte und Freiheiten (eb. 376). Belehnt mit allen, zum stiftsanctgallischen Schenkenamt gehörigen Lehen wurde im Jahr 1343 sowohl er, als auch sein Vetter Ludwig (Bruder Friedrichs). Damals schwuren sie beide, sie wollen ohne Verzug alle die Lehen ledig lassen, welche † Herzog Friedrich vom Kloster St. Gallen getragen habe, so weit solche zum Schenkenamt nicht gehören (Stälin Wirt. Gesch. 3, 697). Die mit dem Schenkenamt verbundenen Lehen vererbten sich auf einen jüngeren, Herzog Friedrich, Sohn obigen Ludwigs,


  1. Die Ausdehnung der Herrschaft und der ursprünglich zäringische Besitz wenigstens nach Rückschlüssen aus der spätern Zeit.
  2. Unter dem Jahr 1410 erwähnt die Zimmerische Chronik, daß viele Juden angesessen gewesen seien (1, 215).
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oberndorf. H. Lindemann, Stuttgart 1868, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Oberndorf_159.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)