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Von hiesigen Notabilitäten erscheinen Bertoldus scultetus de Dornsteten 1258 Jul. 20. (Schannat Vindem. 1, 207), Berchtoldus advocatus de D. in einer Kloster Alpirsbacher Urkunde vom 11. Febr. 1276 und öfters, Gerung von Dornstetten in Urk. 1258 (Schmid, Pfalzgr. v. Tübingen Urk. 21), Eberwin, Schultheiß von Dornstetten in Urkunden von 1270 (St. A.), 1277 (Schmid a. a. O. 50), derselbe als Altschultheiß und sein Sohn Hugo Schultheiß 1287 (Schmid a. a. O. 53; vrgl. überhaupt Cleß 3, 6).

Die hiesige Kirche anlangend, so waren Grünthal, Hallwangen, Mußbach, Wittlensweiler und Kniebis, letzteres bis 1267 Filiale derselben. Zu ihren frühesten Einkünften gehörte ein Bergwerkszehnte (s. bei Kniebis). An ihr kommen vor Bernoldus sacerdos im 12. Jahrh. (Cod. Reichenb. 21 a), Vlricus viceplebanus 1287 (Schmid a. a. O. 53).

Kirche und Kirchensatz gehörten den Grafen von Fürstenberg. Graf Konrad von Fürstenberg, Domherr in Constanz, überließ den 29. Mai 1301 die Nutzung der Kirche für 140 Pf. Hell. auf 4 Jahre dem Kl. Kniebis und dieser Pacht wurde 1311 auf drei Jahre erneut. Nachdem mit der Stadt Dornstetten selbst der hiesige Kirchensatz an den Grafen Rudolf von Hohenberg gekommen war, überließ dieser mit Zustimmung seiner Söhne den 20. Juni 1330 denselben ebendiesem Kloster. Bald darauf erscheint aber die Kirche in württembergischem Eigenthum. Den 18. März 1346, nach dem Tode des vorigen Pfarrers, Graf Konrads von Fürstenberg, präsentirte Graf Eberhard der Greiner von Württemberg zur Pfarrei den Sohn Walthers von Geroldseck Hanmann und im J. 1393 belehnte Graf Eberhard der Milde von Württemberg wegen der besondern Dienste, welche ihm Konrad und Walther von Geroldseck geleistet hatten, den minderjährigen Sohn des erstern ebendamit, behielt sich jedoch vor, daß er selbst oder seine Erben die Kirche sollten wieder an sich ziehen, an andere verleihen oder für sich selbst behalten dürfen, wenn und sobald es ihnen gefällig wäre. Dieß sollte Heinrich, wenn er zu seinen Tagen gekommen, ebenfalls beschwören, und wenn er sich dessen weigere, die Kirche verlieren (Cleß 3, 383).

Im J. 1493 stiftete Heinrich Schulmeister, Caplan zu Glatten, eine Prädicatur an hiesiger Pfarrkirche mit 200 fl. Capital, dessen Zinse (10 fl.) dem Prediger als Besoldung gegeben werden sollten. Der jeweilige Pfarrer aber durfte diese Stelle nicht versehen, sondern man mußte Jemand nehmen, welcher wenigstens Meister der freien Künste war und dieser sollte an allen Sonn-, Feier- und Festtagen und sonst noch zu bestimmter Zeit eine Morgenpredigt halten, jedoch

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Freudenstadt. Karl Aue, Stuttgart 1858, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAB_Freudenstadt_220.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)