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in seinem Zustande der Ruhe oder der Bewegung. In einem Systeme mehrerer Körper ändert der gemeinschaftliche Schwerpunkt aller niemals seinen Zustand der Ruhe oder der Bewegung, wenn je zwei Körper unter sich auf einander wirken. Denn der gemeinschaftliche Schwerpunkt dieser beiden ändert in Folge jener Wirkung keinesweges seinen Zustand, der Schwerpunkt der übrigen erleidet gar nichts von derselben, weil sie sich nicht auf sie erstreckt. Der Abstand dieser beiden besondern Schwerpunkte wird nun aber durch den gemeinschaftlichen Schwerpunkt aller Körper in Stücke getheilt, welche den Summen der Körper, deren Schwerpunkte jene sind, indirect proportional sind. Da nun jene beiden Schwerpunkte ihren Zustand der Ruhe oder der Bewegung beibehalten, so ist dasselbe beim gemeinschaftlichen Schwerpunkte aller der Fall. In einem solchen Systeme sind aber alle Wirkungen entweder zwischen je zwei Körpern, oder aus den Wirkungen zwischen je zweien zusammengesetzt, und sie werden daher niemals auf die Aenderung des Zustandes der Ruhe oder der Bewegung, in welchem der gemeinschaftliche Schwerpunkt sich befindet, von Einfluss sein. Da der letztere, wenn jene Körper nicht auf einander wirken, entweder ruhet oder längs irgend einer geraden Linie gleichförmig fortschreitet, so wird er darin fortfahren, ohne dass die Wirkungen der Körper unter sich hinderlich sind, wenn er nicht durch von aussen her angebrachte Kräfte aus seinem Zustande herausgebracht wird. Es findet daher für ein System von Körpern dasselbe Gesetz, in Bezug auf das Verharren im Zustande der Ruhe oder der Bewegung, statt, welches für einzelne Körper gilt. Die fortschreitende Bewegung sowohl eines einzelnen Körpers, als auch eines Systemes mehrerer Körper muss nämlich stets nach der Bewegung des Schwerpunktes abgeschätzt werden.

Zusatz 5. Körper, welche in einen gegebenen Raum eingeschlossen sind, haben dieselbe Bewegung unter sich; dieser Raum mag ruhen oder sich gleichförmig und geradlinig, nicht aber im Kreise fortbewegen.

Die Unterschiede der Bewegungen nach derselben Seite und die Summe derer nach entgegengesetzter Richtung sind nämlich (der Annahme zufolge) anfangs in beiden Fällen dieselben, und aus diesen Unterschieden oder Summen entspringen Bewegungen und Stösse, durch welche die Körper auf einander wirken. Es werden daher nach dem 2. Gesetz die Wirkungen des Zusammentreffens in beiden Fällen gleich sein, und desshalb die Bewegungen unter sich in dem einen Falle gleich bleiben den Bewegungen unter sich im andern Falle. Dasselbe kann durch einen Versuch deutlich erwiesen werden. Alle Bewegungen finden auf dieselbe Weise in einem Schiffe statt, mag dieses ruhen, oder sich gleichförmig und geradlinig fortbewegen.

Zusatz 6.

Wenn Körper sich unter einander auf irgend eine Weise bewegen, und gleiche beschleunigende Kräfte nach parallelen

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Isaac Newton: Mathematische Principien der Naturlehre. Robert Oppenheim, Berlin 1872, Seite 38. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NewtonPrincipien.djvu/46&oldid=- (Version vom 8.6.2018)