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einiger Gefahr zu stehen glaubte. Da man aber diese Gerüchte nichts anders, als für leere Sagen halten konnte, so hielt es Ein Hochlöblicher Rath für unnöthig, deswegen nähere Untersuchung anstellen zu lassen. Seit den letzten Tagen her hat man aber etliche, von einer Hand geschriebene pasquillantische und aufrührerische Zettel ausgestreut gefunden, deren Verfassung und Verbreitung allein schon ein schweres Verbrechen bezeichnet. Ein Hochlöblicher Rath kennet zwar die treuen und rechtschaffenen Gesinnungen der hiesigen lieben Bürgerschaft und deren schon öfters öffentlich belobten Eifer für Ordnung und Ruhe allzuwohl, als daß Er nur im mindesten besorgte, daß ein so sträflicher Verbrecher, der das Licht scheuen muß, mit solchen pasquillantischen, ruhestörenden und der schwersten Straffe würdigen Zetteln sich den Beifall irgend eines gesitteten und edeldenkenden Bürgers erwerben könnte.

 Demohngeachtet, aber ist es Ein Hochlöblicher Rath der ganzen lieben Bürgerschaft und der öffentlichen Ruhe und Sicherheit schuldig, ein Verbrechen dieser Art, das man jederzeit unter die abscheulichsten gerechnet hat, nicht ununtersucht zu lassen, und hat daher bereits auch den Behörden die ungesäumte gesetzmäßige Vornahme dieser Untersuchung pflichtgemäß aufgetragen. Zur Erleichterung derselben aber ruffet Ein Hochlöblicher Rath hiemit