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Diverse: Miscellaneen

weisen Verordnungen eines Regenten immer auf weises Handeln derer, welche die Gesetze handhaben sollen, fortschließt, begeht also, wie hieraus ersichtlich ist, einen Fehler.


3.

Es ist aus mehrern Zeitungen und Journalen bekannt, was die versammelten Stände des Fränkischen Kreises schon vor mehreren Jahren für einen nützlichen Entschluß faßten, die Glücksspiele gänzlich aufzuheben. Das geschah auch wirklich zu Wirzburg, zu Anspach etc. In Coburg – und das sollte man von der wahrhaft weisen Regierung daselbst, die mehrere ganz ausnehmend patriotische Männer zu Beysitzern hat, kaum glauben; – dauert die Lotterie noch, und ist eine Pest für die Hälfte Frankenlandes und andere angränzende Länder; denn ihre beschnittenen und unbeschnittenen Collecteurs schleichen sich auch in diejenigen Orte ein, wo die oberherrlichen Befehle gegen alles Einsetzen und Collectiren sind. So treiben die freyherrlich von Münsterischen Juden zu Niederwerrn diesen schändlichen Unfug des Collectirens noch immer durch einen großen Theil des Hochstiftes Wirzburg und in der benachbarten Reichsstadt

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_1,_2).pdf/13&oldid=- (Version vom 1.8.2018)