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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 7

die Abzugschnur, eine starke geflochtene Schnur mit Haken an einem und Griff am andern Ende zum Abziehen der Schlagröhren oder Friktionsbrandel; die Geschoßtrage (bei Küsten- und Schiffsgeschützen fahrbar); Kartuschtornister oder Kartuschbüchsen, letztere in Küstenbatterien und auf Schiffen aus Zinkblech mit luftdichtem Verschluß, zum Herantragen, die Zinkkartuschbüchsen auch zum Aufbewahren der Kartuschen; die Kartuschnadel zum Reinigen des Zündlochs und Durchstoßen des Kartuschbeutels, damit die Schlagröhre sicher zünde; die Schlagröhren- und Zündungentaschen, um den Leib geschnallte Ledertaschen mit den Schlagröhren etc.; die Zündlochbürste und der Zündlochbohrer zum Reinigen des Zündlochs; ferner Schraubenschlüssel etc.

Geschwader, s. v. w. Eskadron, s. auch Flotte.

Geschwindigkeit, die Stärke oder Intensität einer Bewegung. Bei gleichförmiger Bewegung wird die G. ausgedrückt durch die Wegstrecke, welche in jeder Zeiteinheit (Sekunde) zurückgelegt wird. Bei ungleichförmiger Bewegung versteht man unter G. diejenige Wegstrecke, welche in der Zeiteinheit zurückgelegt würde, wenn von dem betrachteten Zeitpunkt an die G. sich nicht mehr veränderte. Von bemerkenswerten Geschwindigkeiten seien folgende erwähnt:

  Meter in 1 Sekunde
Schnecke 000 000 000,0015
Frachtwagen 000 000 000,8
Wasser der meisten Ströme 000 000 000,9
Kaum fühlbar bewegte Luft 000 000 001,0
Pferd im Schritt 000 000 001,1
Schwimmer 000 000 001,14
Fußgänger (deutscher Soldat) 000 000 001,3
Fliege bei ruhigem Flug 000 000 001,6
Fußgänger, schnell gehend 000 000 001,7
Mäßiger Wind 000 000 002,0
Pferd im Trab 000 000 002,1
Schnellläufer bei längerm Weg 000 000 002,6
Postwagen 000 000 002,7
Pferd vor einem Fiaker 000 000 003,8
Ruderboot, Einskuller 000 000 003,83
Frischer Wind 000 000 004,0
Pferd im Galopp 000 000 004,5
Ruderboot, Achtriemer 000 000 004,5
Schnell segelnde Schiffe 000 000 004,6
Mittlere Geschwindigkeit der Seedampfer 000 000 005,0
Schnellläufer bei kurzem Weg 000 000 007,18
Catamaran (Segeldoppelboot) 000 000 007,71
Segeljacht 000 000 008,02
Geübter Schlittschuhläufer 000 000 009,50
Ozean-Passagierdampfer 000 000 009,77
Schnellstes Rennpferd im Trab 000 000 011,66
Dampfer auf dem Hudson 000 000 012
Zulässiges Maximum der Güterzüge auf deutschen Bahnen 000 000 012,5
Velociped, größte erreichbare Schnelligkeit 000 000 015
Sturm 000 000 016
Mittlere Geschwindigkeit der Brieftaube 000 000 018
Zulässiges Maximum der Personenzüge 16,2, event. 20,8
    Schnellzüge 000 000 025
Englisches Rennpferd, Maximum 000 000 025,3
Brieftaube, Maximum 000 000 030
Adler 000 000 031,25
Eisjacht 000 000 033,60
Heftigster Orkan 000 000 039
Schwalbe 000 000 045,3
Schall bei 0° und 760 mm Barometerstand 000 000 340
Geschoß des deutschen Infanteriegewehrs 000 000 430
  der deutschen Feldartillerie 000 000 450
Ein Punkt des Äquators in Bezug auf die Achsenumdrehung der Erde 000 000 450
Geschoß der deutschen Küstenartillerie 000 000 510
Erde in ihrer Bahn um die Sonne 000 030 800
Licht 305 684 636
Elektrizität im Telegraphendraht 011 690 000
  in 1,7 mm starkem Kupferdraht 450 000 000

Unter Winkelgeschwindigkeit eines sich um eine Achse drehenden Körpers versteht man den Winkel, welchen eine auf der Drehungsachse errichtete senkrechte gerade Linie während der Zeiteinheit beschreibt, oder auch die Länge des Bogens, welche ein von der Achse um die Längeneinheit abstehender Punkt in der Zeiteinheit durchläuft. Vgl. Bewegung.

Geschwindigkeitsmessung. Die Geschwindigkeit eines Punktes wird durch den von ihm in einem gewissen Zeitteilchen durchlaufenen Weg gemessen, also mittels Zeitmessung, Uhr und Längenmessung. Wichtig ist namentlich die Geschwindigkeitsmessung des Wassers (Hydrometrie) für den Wassertechniker, den Seemann, die Bauwissenschaft und die Meteorologie. In der Hydrometrie werden verwendet: der Tiefenschwimmer, Klotzschwimmer, hohle Körper, die so belastet sind, daß sie, in bestimmte Tiefe sinkend, dort die Wasser- (Strom-) Geschwindigkeit annehmen und diese mittels nach oben angebrachter Marken an der Oberfläche anzeigen; die Pitotsche Röhre (s. d.) und aus ihr verbessert die Reichenbach-Darcysche Röhre; der Woltmannsche hydrometrische Flügel, der durch die Drehung eines Ruders die Geschwindigkeit auch uhrmäßig anzeigt, von Amsler-Laffon verbessert; auch das Patentlog, die hydraulische Schnellwage, die Hydrotachometer, Rheometer gehören hierzu. Zur Messung der Oberflächengeschwindigkeit dienen: die Schwimmkugel nach Mariotte, das einfache Log, der Stromquadrant; zur Messung der mittlern Geschwindigkeit: der Schwimmstab, hydrometrische Stab, der Stromintegrator. Für die Meteorologie und auch für technische Zwecke ist von Interesse die Messung der Geschwindigkeit bewegter Luft durch den Anemometer. Zur Messung der Geschoßgeschwindigkeiten hat man komplizierte Apparate, z. B. das Chronoskop. Auch das ballistische Pendel gehört hierher. Zur Ermittelung sehr kleiner Weg- und Zeitteilchen wird besonders die Elektrizität angewendet. Zur Messung der Fahrgeschwindigkeit dient der Stathmograph, für Umdrehungs- (Winkel-) Geschwindigkeit das Gyrometer oder der Tachograph. Für die Messung[WS 1] der Fortpflanzungsgeschwindigkeit des Schalles, des Lichts, der Elektrizität, der Nervenreize sind besondere Methoden ausgebildet worden. Vgl. auch Zählapparate.

Geschwindschreibekunst, s. Stenographie.

Geschwindschritt, s. Schritt.

Geschwindstücke, ehemals Bezeichnung für Hinterladungsgeschütze.

Geschwister, die unmittelbar von Einem Elternpaar oder wenigstens von Einem Vater oder Einer Mutter Abstammenden. Erstere sind vollbürtige oder leibliche (germani) G.; letztere, halbbürtige G. (Halbgeschwister), heißen Consanguinei, wenn sie einen gemeinschaftlichen Vater, und Uterini, wenn sie eine gemeinschaftliche Mutter haben. Nicht durch das Blut miteinander verwandte, sondern nur durch die Verheiratung des Vaters einerseits und der Mutter anderseits zusammengebrachte G. heißen Stiefgeschwister. Die Ehe zwischen Geschwistern ist nach den Gesetzen aller zivilisierten Völker untersagt. Fleischliche Vermischung zwischen ihnen ist als Blutschande (s. Inzest) strafbar. G. sind von der Pflicht, gegeneinander Zeugnis abzulegen, frei und können, wenn sie untereinander ein Verbrechen durch Verheimlichung oder durch Verhelfen zur Flucht begünstigt haben, nicht bestraft werden (vgl. Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs, § 257, 52, 54; Deutsche Strafprozeßordnung, § 51; Zivilprozeßordnung, § 348). Von besonderer Bedeutung ist das verwandtschaftliche Verhältnis der G. im Erbrecht (s. Erbfolge).

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Messsung
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 7. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 224. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b7_s0224.jpg&oldid=- (Version vom 2.11.2022)