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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 1

Archaeological survey of India, Bd. 4 (Kalk. 1874); E. Schlagintweit, Indien (Leipz. 1881–82).

Agraffe (franz. Agrafe), eine mit Haken und Öse zu schließende Vorrichtung zum Festhalten eines zusammengerafften Gewands, im weitern Sinn auch s. v. w. Brosche, Fibula, Spange; dann ein gebogener Halter, welcher die Gardinen zurücknimmt; ein Ornament, welches mehrere architektonische Glieder scheinbar zusammenbindet; auch chirurgisches, zangenförmiges Instrument zum Zusammenhalten der Wundränder.

Agram (kroat. Zagreb, ungar. Zágráb), Komitat in Kroatien, 4077 qkm (80,6 QM.) groß, wird von Krain, Steiermark, den Komitaten Warasdin, Kreuz, Belovár, der ehemaligen Militärgrenze und von Fiume begrenzt, ist im N. (Zagorien) und an der Kulpa gebirgig und hügelig, in der Mitte an der Save hingegen eben. Der Boden ist in den Thälern ergiebig, sonst nur von mittlerer Güte. Getreide, Mais, Holz, Obst und Wein sind Hauptprodukte und zugleich Hauptgegenstände des Handels, der durch die 1802 bis 1812 gebaute prachtvolle Luisenstraße, die Bahnlinien und die Schiffahrt auf der Save und Kulpa gefördert wird. A. hat (1881) 258,691 meist kath. Einwohner (Kroaten) und zerfällt in 4 Vizegespanschaften mit 3 Städten und 34 Orten.

Die königliche Freistadt A., Hauptstadt des Königreichs Kroatien-Slawonien und Sitz des Komitats,

Wappen von Agram.

liegt an der Save in wiesenreicher Ebene, ist Knotenpunkt der Bahnen nach Fiume, Steinbrück, Sissek und Zákány und zerfällt in die amphitheatralisch gebaute Oberstadt, mit der Residenz des Banus, mehreren Regierungsgebäuden, dem adligen Konvikt, einem Theater und der Stroßmayer-Promenade (mit prachtvoller Aussicht über das Savethal); in die Unterstadt, mit schönen, modernen Häusern, der königlichen Universität, einer evangelischen und griechischen Kirche, Synagoge, dem Jelačičplatz (mit Denkmal) und Zrinyiplatz, und in die bischöfliche Stadt, mit dem erzbischöflichen Palais, schönem gotischen Dom (von 1099), Konsistorialgebäude und Franziskanerkloster. A. zählt (1881) 28,388 Einw., darunter 20,139 Kroaten, treibt bedeutenden Wein- und Getreidehandel und eine lebhafte Spedition; die Fabrikindustrie ist nur in Tabak, Leder und Leinenzeugen wichtig. A. ist Sitz des Banus, der Landesregierung, des General- und des Hónved-Distriktskommandos, eines römisch-kath. Erzbischofs, ferner der Septemviral- und Banaltafel, Finanz-, Post- und Telegraphendirektion, eines Gerichtshof, einer Berghauptmannschaft, eines Hauptzollamts und mehrerer andrer Behörden, hat eine Filiale der Österreichisch-Ungarischen Bank, eine Handels- und Gewerbekammer, einige Geldinstitute, Spitäler, viele Humanitätsanstalten etc. Von wissenschaftlichen Anstalten sind zu nennen: die Franz-Josephs-Universität (1874 eröffnet, 1883 mit 38 Dozenten und 416 Studierenden), ein Seminar, ein Nationalmuseum, Obergymnasium, eine Oberrealschule und ein Lehrer- und Lehrerinnenseminar. Auch besitzt A. eine südslawische Akademie der Wissenschaften (seit 1867), wissenschaftliche Vereine, einen Musikverein, eine Universitäts- und mehrere andre Bibliotheken, eine Bildergalerie, einen botanischen Garten, Buchhandlungen und Druckereien. Am 9. Nov. 1880 wurde A. von einer furchtbaren Katastrophe betroffen. Das Erdbeben, welches in ganz Kroatien große Verheerungen anrichtete und sich in den folgenden Monaten mehrfach wiederholte, zerstörte einen großen Teil der Stadt A. Fast alle Türme und Kirchen und die meisten großen Gebäude sind geborsten und eingestürzt. Am meisten haben die Franziskaner-, Kathedral-, Markus- und Katharinenkirche, die Kadettenschule, das Akademie- und Generalkommandogebäude, der erzbischöfliche Palast, das Vraniczanyi-Palais in A. gelitten. Vgl. S. Brunner, A. (Wien 1871).

Agraphīe (griech.), Verlust der Schreibefähigkeit, welche bei gewissen örtlichen Gehirnkrankheiten gleichzeitig mit dem Verlust der Sprache auftreten kann. Vgl. Aphasie.

Agraphīt, s. Türkis.

Agrārbanken (v. lat. ager, Acker), Banken für landwirtschaftlichen Kredit; s. Banken.

Agrārgesetzgebung, diejenigen Gesetze, welche sich auf die Landwirtschaft beziehen. Dahin gehören insbesondere die Normen über die Ablösung der Grundlasten, Gemeinheitsteilungen, Separationen, Wässerungen und sonstige Bodenmeliorationen. Im Altertum, namentlich in Rom, waren die agrarischen Gesetze vielfach der Ausgangspunkt revolutionärer Bewegungen (s. Agrarische Gesetze), eine Erscheinung, welche sich in neuerer Zeit in Irland wiederholte. Vgl. Agrarpolitik.

Agrarĭer (Steuer- und Wirtschaftsreformer), polit. Partei in Deutschland, welche die Standesinteressen der Landwirte im politischen Leben vertritt. Die ersten Anfänge der Partei sind zurückzuführen auf eine Versammlung, welche auf Anregung von M. A. Niendorf (gest. 1878) und Elsner v. Gronow im Mai 1869 zu Breslau während der dortigen Wanderversammlung deutscher Land- und Forstwirte stattfand und zunächst das Erscheinen der von Niendorf redigierten „Deutschen Landeszeitung“ zur Folge hatte. Der agrarische Gedanke ist der früher schon von Rodbertus theoretisch formulierte, daß die neuere Gesetzgebung überwiegend dem Kapital, d. h. zunächst dem Geldkapital, zu gute komme und der Grundbesitz oder die Landwirtschaft demselben gegenüber benachteiligt sei. Der Kongreß norddeutscher, später deutscher Landwirte war ein Sammelpunkt der agrarischen Gesinnungsgenossen, die dort von Jahr zu Jahr größern Einfluß errangen. Der Gründungsschwindel und der darauf folgende Krach schafften den Gegnern der modernen Wirtschaftspolitik und den Feinden der zunehmenden Bedeutung des beweglichen Kapitals größern Spielraum, und in den Tagen vom 22. bis 24. Febr. 1876 fand in Berlin eine konstituierende Versammlung „deutscher Steuer- und Wirtschaftsreformer“ statt, welchen Namen die A. seitdem offiziell angenommen haben. Das Programm bezeichnete namentlich die Beseitigung der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer als ein Ziel der Vereinigung. Die ursprünglich stark betonte freihändlerische Richtung ist mehr und mehr zurückgetreten, und 1879 billigte sogar die Mehrzahl der A., besonders die schlesischen Grundbesitzer, im Reichstag gegen das Zugeständnis der Getreide- und Holzzölle den neuen schutzzöllnerischen Tarif. Vgl. Wilmanns, Die goldene Internationale und die Notwendigkeit einer sozialen Reformpartei (Berl. 1876).

Agrārische Gesetze (Leges agrāriae, „Ackergesetze“), bei den Römern Gesetze, welche eine gleichmäßigere Verteilung des zum Nutzungsrecht oder zum Übergang in das Eigentum der Bürger bestimmten Gemeindelands (ager publicus) bezweckten. Schon seit

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 1. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b1_s0199.jpg&oldid=- (Version vom 15.12.2024)