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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 19

(Baumwoll-) Cellulose Anhydride der Glykose und liefern bei der hydrolytischen Spaltung nur diese. Das Inulin ist ein Anhydrid der Fruktose. Die Pflanzenschleime, Gummiarten, inkrustierenden Bestandteile des Holzes und die Pektinkörper etc. sind Gemenge von Anhydriden oder vielleicht gemischte Anhydride der Arabinose und Galaktose, liefern zum Teil auch Xylose und Mannose. Vgl. Tollens, Handbuch der K. (Bresl. 1889).

Kohlenstaub, Wirkung bei schlagenden Wettern, s. Bergbau.

Koldewey, Friedrich, Theolog und Schulmann, geb. 26. April 1839 zu Bramke bei Helmstädt, studierte 1858–61 in Göttingen und Halle, wurde 1880 Professor in Wolfenbüttel, 1882 Direktor des Gymnasiums zu Holzminden, 1884 des herzoglichen Realgymnasiums und 1890 des Gymnasiums Martineum zu Braunschweig. 1883 ernannte ihn die theologische Fakultät Jena ehrenhalber zum Doktor der Theologie. Zahlreiche Arbeiten über braunschweigische Kirchen- und Schulgeschichte lieferte K. in Schulprogrammen und Zeitschriften. Als selbständige Schriften erschienen: „Französische Synonymik für Schulen“ (2. Aufl., Wolfenb. 1881); „Die Schulordnungen des Herzogtums Braunschweig“ (als Bd. 1 und 8 der „Monumenta Germaniae paedagogica“, Berl. 1886–90). Außerdem besorgte er Schulausgaben von Thiers’ „Ägyptische Expedition der Franzosen“ (2. Aufl., Berl. 1882) u. Duruys „Hugenottenkriege“ (das. 1884).

Kollmann, Paul, Statistiker, geb. 10. März 1842 zu Lübeck, trat nach zurückgelegten akademischen Studien (unter Hildebrand in Jena) und Studienreisen nach Brüssel und Paris 1869 in das Statistische Büreau der vereinigten thüringischen Staaten, 1871 in dasjenige der Steuerdeputation von Hamburg ein und ist seit 1872 Direktor des oldenburgischen Statistischen Büreaus. Von seinen mustergültigen amtlichen Arbeiten (in den von ihm herausgegebenen „Statist. Nachrichten über das Großherzogtum Oldenburg“, Bd. 14–22) sind namentlich die über Kommunalfinanzwesen, Armenwesen und Bevölkerungsbewegung nennenswert; selbständig erschien: „Das Herzogtum Oldenburg in seiner wirtschaftlichen Entwickelung während der letzten 25 Jahre“ (Oldenb. 1878). Von seinen übrigen Arbeiten sind hervorzuheben: „Geschichte und Statistik des Gesindewesens in Deutschland“ (1868, Dissertation); „Geschichte und Statistik des belgischen Oktroi“ („Zeitschrift des königlich preußischen Statistischen Büreaus“, 1868); Abschnitte über Armenstatistik und Gewerbestatistik im „Handwörterbuch der Staatswissenschaften“ von Conrad u. a.; Bearbeitungen der deutschen Gewerbe- und Viehzählungen (in Schmollers „Jahrbuch“ 1882, 1883, 1887); der oldenburgischen Kommunalfinanzen (in Schanz’ „Finanzarchiv“ 1884); „Der Umfang des friesischen Sprachgebietes in Oldenburg“ („Zeitschrift für Volkskunde“, 1891); „Einfluß des Alters der Eltern auf das Geschlecht der Gebornen“; „Die sociale Zusammensetzung der Bevölkerung im Deutschen Reiche nach der Berufsermittelung von 1882“ (in Mayrs „Allgemeinem statistischen Archiv“ 1890) u. a.

Köllner, Eduard, Männergesangskomponist (Bd. 18), starb 8. Nov. 1891 in Guben.

Kolonien. Der Kolonialbesitz der europäischen Mächte hat außer einigen kleinern Gebietserweiterungen in Asien und Polynesien durch England eine wesentliche Veränderung nur in Afrika erfahren, aber dort auch eine ganz außerordentliche. Nach einer Berechnung besaßen die europäischen Staaten 1876 erst 4,303,704, aber 1890 nicht weniger als 20,057,613 qkm in Afrika (s. d., S. 5). In den letzten Jahren sind es besonders Großbritannien und Frankreich, welche gewaltige Landstriche, zunächst allerdings meist nur auf der Karte, unter sich verteilt haben, während Portugal einen nicht geringen Teil der bisher von ihm beanspruchten Landstriche an England überlassen mußte, da dieses ein fast seit Jahrhunderten nicht geltend gemachtes Recht nicht anerkennen wollte. Auch Deutschland überließ bedeutende Teile seiner Interessensphäre an England. Der koloniale Besitzstand der meisten übrigen europäischen Staaten ist ganz unverändert geblieben; doch haben sich in der innern Organisation mancherlei Veränderungen vollzogen.

Deutschland.

Durch die in Deutschland mit sehr geteilten Empfindungen aufgenommenen Abmachungen mit England vom 17. Juni und 1. Juli 1889 wurde die Schutzherrschaft über Witu und das Somalland im Norden der englischen Interessensphäre sowie ein bedeutendes Gebiet an der Nordostgrenze von Deutsch-Südwestafrika an England übertragen, so daß Deutsch-Ostafrika auf 964,000, Deutsch-Südwestafrika auf 810,000 qkm reduziert wurde. Deutschland erteilte zugleich seine Zustimmung zur Übernahme des Protektorats über das Sultanat Sansibar seitens Englands, doch mit Ausnahme des an die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft verpachteten Küstenstreifens, welcher in der Folge gegen eine Zahlung von 4 Mill. Mk. 1. Jan. 1891 in deutschen Besitz überging. Als eine Gegenleistung hatte England versprochen, den Sultan zu dieser Abtretung zu bewegen und auch die Insel Helgoland an Deutschland abzutreten. Die Westgrenze des deutschen Togogebietes sowie diejenige Kameruns am Busen von Biafra wurden genauer bestimmt. (Vgl. die Artikel „Deutsch-Ostafrika“, „Deutsch-Südwestafrika“, „Kamerun“, „Togo“.) Das ganze Deutschland gehörige Gebiet in Afrika berechnet Wauters auf 2,720,000, Ravenstein dagegen auf 2,152,202 qkm mit 5,110,000 Einw., so daß mit den Besitzungen in der Südsee sich der ganze Kolonialbesitz Deutschlands auf 2,971,420, bez. 2,403,520 qkm mit 5,513,000 Einw. beziffern würde. Derselbe setzt sich wie folgt zusammen:

In Afrika: QKilom. Bewohner
Togo 41400 500000
Kamerun 336700 2600000
Südwestafrika 810000 250000
Ostafrika 964000 1760000
In Ozeanien:    
Kaiser Wilhelms-Land 181650 110000
Bismarck-Archipel 47100 188000
Salomoninseln 22255 89000
Marshallinseln u. Nawodo 415 16000
Zusammen: 2403520 5513000

Die Verwaltung wird jetzt ausschließlich von Reichsbeamten geführt. In Kaiser Wilhelms-Land, auf dem Bismarck-Archipel und den Marshallinseln erstatten die betreffenden Gesellschaften dem Reiche den Gehalt dieser Beamten zurück, in Kamerun, Togo, Ost- und Südwestafrika zahlt das Reich diese Gehalte: In Kamerun für einen Gouverneur, einen Kanzler, zwei Sekretäre und einen Amtsdiener 57,250 Mk., im Togogebiet für den Kommissar, Sekretär und Amtsdiener 29,500 Mk. Die sonstigen, für Kamerun auf 270,000, für Togo auf 142,000 Mk. veranschlagten Verwaltungsausgaben tragen diese Schutzgebiete selbst. Die Anforderungen,

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 19. Bibliographisches Institut, Leipzig 1892, Seite 533. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b19_s0547.jpg&oldid=- (Version vom 21.4.2024)