Seite:Melville-Vier Monate auf den Marquesas-Inseln. Teil 2.djvu/78

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Herman Melville Übersetzt von Rudolph Garrigue: Vier Monate auf den Marquesas-Inseln oder ein Blick auf Polynesisches Leben
2. Theil

Wohlthätern zu verdanken haben. Aber die Bewohner des Thals von Typie, die noch frei von jenen Leiden sind, verwenden die „Arvawurzel“ als den Hebel des geselligen Vergnügens, und eine Kalebasse mit „Arva“ kreist unter ihnen, wie unter uns die Flasche.

Mehevi, der höchst erfreut über die Abänderung[WS 1] in meinem Anzuge war, bewillkommte mich auf das herzlichste. Er hatte mir eine Schüssel mit köstlichem „Kokoo“ aufgehoben, da er meine Vorliebe für dieses Gericht kannte; auch hatte er drei bis vier junge Cocosnüsse, einige geröstete Brotfrüchte und ein prächtiges Bündel Bananen zu meiner besondern Erquickung ausgewählt. Diese verschiedenen Gegenstände wurden mir mit einem Mal vorgesetzt; aber Kory-Kory erklärte das Mahl für durchaus unbefriedigend, bis er mir eins der Palmblatt-Päckchen mit Schweinefleisch verschafft hatte, welches trotz der eiligen Zubereitung einen außerordentlich angenehmen Geschmack hatte, und erstaunlich zart war.

Schweinefleisch ist kein stehendes Nahrungsmittel der Marquesas-Insulaner; daher widmen sie der Schweinezucht sehr wenig Aufmerksamkeit. Man läßt die Schweine frei in den Cocoswäldchen umherlaufen, wo die vielen abfallenden Früchte ihnen reichliche Nahrung bieten; aber nur mit unendlicher Mühe und Anstrengung kann das hungrige Thier den Bast und die harte Schaale beseitigen und zur

  1. Vorlage: Abanderung
Empfohlene Zitierweise:
Herman Melville Übersetzt von Rudolph Garrigue: Vier Monate auf den Marquesas-Inseln oder ein Blick auf Polynesisches Leben, 2. Theil. Gustav Mayer, Leipzig 1847, Seite 72. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Melville-Vier_Monate_auf_den_Marquesas-Inseln._Teil_2.djvu/78&oldid=- (Version vom 1.8.2018)