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Was die Besitzer desselben anlangt, so ist der erste, den man mit Gewißheit anzugeben vermögend,

Herr Ramphold von Gersdorf. Besaß die Güther Reichenbach, Richersdorf oder Nieder-Reichenbach, Mengelsdorf, Goßelwitz, itzt Goßwitz und Sohland, † ums Jahr 1387. Nach ihm folgte seine Gemahlin,

Fr. Metze oder Margarethe von Gersdorf nebst ihrem Sohne Hanns. Sie erhielt vom Herzog Johannes zu Görlitz 1387 gleich genannte Güther zum Leibgedinge verschrieben, dat. den 1. Okt. Sie bekam mit folgendem darüber Streit, wurde aber durch einen Urtheilspruch des Schöppenstuhls zu Dohna in ihrem Besitze Lebenslang gesichert.

Hr. Leuther von Gersdorf, aus dem Hause Königshayn gebürtig, erhielt 1387 am Tage Catharinen vom Herzoge Johannes die Anwartschaft auf der Meze Güther, wenn sie und ihr Sohn Hanns und Cune, ihre Schwiegermutter, gestorben. Er scheint sich aber noch bey Lebzeiten mit diesen verglichen zu haben, und zum Besitz gelangt zu seyn. Er tauschte mit Jonen von Gersdorf auf Kuhna, und kam also Mengelsdorf an

Hr. Jonen von Gersdorf. Hatte vorher mit Leuthern eine große Fehde gehabt, welche sich durch den Tausch der Güther endete, wird um 1400 und einige Jahre hernach als Herr allhier gefunden. Weil er aber wahrscheinlich ohne Erben verstorben, gelangten des vorigen Leuthers Kinder wieder zum Besitze hiesiger Güther. Sie waren

Tamme, Hanns, Ramphold, Leuther II. Nikolaus,