Joseph Anton Felix von Balthasar: Kurze Lebens-Notizen zu der Portrait-Gallerie merkwürdiger Luzerner auf der Bürgerbibliothek in Luzern | |
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Kriegsdienst. In der Schlacht bei Dreux (1562) war er Hauptmann und als der Anführer der Schweizer, Oberst Tammann von Luzern, gefallen war, übernahm er das Kommando. Als im Jahr 1567 die katholischen Kantone der Krone Frankreichs 6000 Mann bewilligten, erhielt Pfyffer über dieselben den Oberbefehl. Die Hugenotten machten den Anschlag, den königlichen Hof, der dazumal in Monceau sich anfhielt, aufzuheben und den König nebst seiner Mutter gefangen zu nehmen. Als der Anschlag ruchbar ward, begab sich der Hof nach Meaux und berathschlagte, ob er hier eine Belagerung aushalten oder nach Paris sich durchschlagen wolle. Das Gefolge des königl. Hofes betrug nur 900 Mann, und man fand es für unmöglich, den Weg nach Paris zu gewinnen. Da erschien Pfyffer mit seinen 6000 Schweizern und verlangte, der Hof solle sich ihm anvertrauen. Dieses geschah. Bei Anbruch des Tages stellten die Schweizer sich in Schlachtordnung. Sie bildeten ein Viereck. In demselben zog der König mit seinem Hause. Nach einer Stunde Weges entdeckte man hinter Bäumen die feindliche Reiterei. Pfyffer ließ die Schweizer langsamer marschiren. Sie fanden fünf Glieder tief, drei mit Spießen, zwei mit Hallebarden, auf den äußersten Flügeln die Schützen. Vergeblich neckten den Zug die Führer der Hugenotten ohne Unterlaß; vergeblich waren Angriffe auf Fronte, auf Flanke, auf Nachhut, und Schüsse von allen Seiten zugleich. Kaltblütig wiesen die Schweizer, ermuntert von ihrem Anführer, die Angriffe ab; mit der Anstrengung nahm ihre
Joseph Anton Felix von Balthasar: Kurze Lebens-Notizen zu der Portrait-Gallerie merkwürdiger Luzerner auf der Bürgerbibliothek in Luzern. , Luzern 1881-1882, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kurze_Lebens-Notizen_zu_der_Portrait-Gallerie_merkw%C3%BCrdiger_Luzerner_auf_der_B%C3%BCrgerbibliothek_in_Luzern.pdf/20&oldid=- (Version vom 10.9.2022)