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der akademischen Ausstellungen war – ganz abgesehen von dem gänzlichen Mangel anderer Deckungsmittel – dieser Ausfall aus Reinerträgen anderer Betriebsjahre zu decken, welche bekanntlich regelmässig je zur Hälfte dem Sächs. Künstlerunterstützungs-Vereine und dem Fonds zum Ankaufe von Gemälden zufliessen. Zufolge Beschlusses des akad. Raths ist daher dem letztgedachten Fonds behufs Deckung des erwähnten Ausfalls die eine Hälfte desselben von 293 Mk. 37 Pf. definitiv, die andere Hälfte aber vorschussweise mit dem Vorbehalte entnommen worden, diese letztere von einem künftigen Reinertragsantheil des obengenannten Vereins vorweg zu kürzen.

Bei dem Fonds zum Ankaufe von Werken sächsischer Künstler war i. J. 1877 die Summe von 1615 Mk. 70 Pf. verfügbar. Hiervon wurde mit Allerhöchster Genehmigung auf den in Gemäsheit des gutachtlichen Vorschlags der Ankaufs-Commission von dem akademischen Rathe erstatteten Vortrag das unter No. 41 des Katalogs ausgestellte Oelgemälde „Ackerpferde“ von Adolph Friedrich, hier, um den Preis von 900 Mk. angekauft und der Abtheilung der Werke vaterländischer Künstler in der Kön. Gemäldegalerie einverleibt. Der fernere auf gleichzeitigen Ankauf des Oelgemäldes „Tabuletkrämerin“ (No. 322 des Katalogs) von Frau von Suchodolska-Brauer, hier, gerichtete Vorschlag erledigte sich vor Eingang der Entscheidung, da es inzwischen von anderer Seite angekauft worden war. Dem Vortrage der Ankaufs-Commission, welche von