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uns aber auch, zumal in Zeiten, wie die jetzigen, das Recht und die Pflicht der freien Meinungsäußerung wahren, und haben es daher Jedem anheimzugeben, Das was er sagt, vor dem Gesetze zu vertreten; zu 2: liegt ganz außerhalb des Geschäftskreises der Stadtverordneten, im Uebrigen muß von dem Rechte der Versammlung Dasselbe gelten, was oben zu 1 von dem Rechte der freien Meinungsäußerung gesagt worden ist. Obschon nun in Sachsen die dahin bezüglichen Bundesgesetze noch in Kraft ständen, so müsse es doch dem von der Kreisdirektion genehmigten Redeübungsverein, der, soviel bekannt, noch Nichts gethan, was die Gesetze überschreite, überlassen bleiben, dasselbe Recht in Anspruch zu nehmen. Die Stadtverordneten könnten als solche nur den Wunsch aussprechen, daß er sich in gesetzlicher Weise fortbewegen; Garantie dafür zu übernehmen, liege außerhalb ihres Geschäftskreises. Zu 3: Hat seit der vom Stadtrathe erlassenen Abmahnung nicht wieder stattgefunden und ist auch eine Wiederholung nicht zu fürchten, dafern die Leipzig umgebenden Truppen schleunigst zurückgezogen werden. Zu 4: Sowohl vom Stadtrathe durch einen öffentlichen Anschlag, als auch in der letzten Sitzung der Stadtverordneten ist davon abgemahnt worden. Weitere Garantien können von dem Collegium weder verlangt noch gegeben werden.” Endlich beschließt man noch: daß die Regierung die Truppen um Leipzig sofort zurückziehen möge, als einen ausdrücklichen Antrag der gegebenen Antwort beizufügen, und zur Motivirung auszusprechen, daß die Ruhe der Stadt durch Nichts mehr gesichert werde, als wenn man die Truppen zurückziehe. —

In Dresden ist am 8. März in einer sehr zahlreich besuchten Versammlung unter Vorsitz des Adv. Blöde und Dr. Köchly im Hotel de Pologne eine Adresse, dieselben Wünsche enthaltend, die im ersten Artikel dieser Nr. erwähnt, berathen und angenommen, auch sofort mit zahlreichen Unterschriften bedeckt worden. Auch eine Dankadresse an die Stadt Leipzig für ihr männliches Auftreten gegenüber den „Unterdrückern der Freiheit“ wurde vorgelesen und zur Unterzeichnung ausgelegt und ist bereits abgesendet worden.

Aus dem übrigen Sachsenlande haben wir nur von Adressen zu berichten. Außer den in voriger Nr. d. Bl. angeführten Orten sind noch dergleichen abgegangen aus Meerane, Zwickau, Rötha, Meißen, Mitweida, Plauen, Kreischa (Dorf bei Dresden), Schwarzenberg, Freiberg, Oschatz, Nossen, Löbau, Bischofswerda etc., die sich theils der Adresse der Leipziger Stadtverordneten und Stadträthe, theils jener der Universität anschließen. In der Löbauer wird außerdem noch um wohlfeilere Staatsverwaltung gebeten, sowie: der König wolle sich mit Räthen umgeben, welche die Gewährung dieser Anliegen im verfassungsmäßigen Wege hoffen lassen. — In Bautzen hatten die Stadtverordneten ebenfalls eine Adresse beschlossen, der sich aber der Stadtrath nicht anschloß. Inzwischen erschienen die Verordnungen wegen Einberufung des außerordentl. Landtags zum 20. d. und Aufhebung der Censur, bis zum 15. April, u. die Stadtverordneten beschlossen, von Absendung der Adresse in der Erwartung, daß die einzuberufenden Stände wohl nimmer die Wiedereinführung der Censur genehmigen würden, abzusehen u. ihre Wünsche in einer Petition an die Ständeversammlung zu bringen. — In Zittau fanden die Stadtverordneten die Absendung einer Adresse jetzt nicht mehr für nothwendig. —

N. N. Der König hat das zeitherige Ministerium entlassen, jedoch zugleich angeordnet, daß dasselbe so lange fungiren solle, bis die ihm zu gebenden Nachfolger ernannt sind. Als letztere nennt man: Braun, aus Plauen, Präsident der zweiten Kammer, Justizminister; Georgi, aus Mylau, Fabrikant und liberales Kammermitglied, Finanzminister; v. d. Pfordten, Professor in Leipzig und früher Universitätsrektor, Cultusminister. Alles beim Volke beliebte Männer!

Unsere, d. i. die oberlausitzer, Provinzialstände, sind eiligst zum 15. d. zusammenberufen worden, ohne daß vorher angezeigt, worüber verhandelt werde. Man will, wie es heißt, über eine Dankadresse an die Leipziger berathen.

Deutschland. Der größte Theil der deutschen Fürsten haben die Wünsche ihres Volkes gewährt, wie Würtemberg, Baden,

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C. S. Krausche: Camenzer Wochenschrift, 16. März 1848. C. S. Krausche, Kamenz 16. März 1848, Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:KWS_1848-03-16.pdf/3&oldid=- (Version vom 23.9.2023)