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Tom letsten scholen de Brauer brauen un de Backers backen to rechter tyt, also dat an beer un brod nen mangel sy.

Hier na wete sick en jder to richten un vor Schaden to wachten.


e. Kleidertrachten, besonders des siebzehnten Jahrhunderts.

1. Nach der Hadelnschen Polizeiordnung von 1597 (vergl. die Hadelnsche Chronik, Seite 201) sollen sich die Frauen in der Kirche nicht mit Hoicken verhüllen, außer in der Trauer. Dies war, nach dem Stader Sonntagsblatte 1855, № 6, eine Art Mantel, welchen die Lüneburgische Patricier-Famille Hoycke noch in ihrem Wappen führt. Deecke, Lübische Geschichten und Sagen, S. 376 sagt davon: „Die Weiber aus dem Alterthum hatten dicke krause Kragen mit langen Hoicken voller Falten vom Kopf bis auf den Fuß; und wenn sie die vom Kopfe abnahmen, hatten sie einen Gürtel voll kleiner Ringe um den Leib, womit sie den Mantel konnten zuschnüren. Die jungen Weiber aber (seit 1650) hatten Hoicken bis an die Knie auf dem Rücken hängen und eine güldene Kette mit einem Brustbilde um die Schultern.“

2. (Kobbe, Geschichte der Herzogthümer Br. u. V. II. Seite 258): „Die Sitten der Herzogthümer erlitten durch den dreißigjährigen Krieg, durch die vielen Ausländer, welche er in’s Land brachte, große Veränderungen. Damals war es noch nicht ganz abgekommen, daß sowohl der Adel, wie der Landmann seine breite Plempe an der Seite trug. Dies gab bei Hochzeiten und anderen feierlichen Gelegenheiten oft Anlaß zu blutigen Auftritten und zum Todschlage. Schon der Erzbischof Christoph hatte 1556 ein scharfes Verbot gegen das Waffentragen erlassen: nach gerade kam es auf dem Lande ab. Sehr sonderbar war die Tracht der Schlirr- oder Schweizer-Hosen, welche bis auf die Füße gingen und wo jedes Bein aus Tuch

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Köster: Alterthümer, Geschichten und Sagen der Herzogthümer Bremen und Verden. Stade: In Commision bei A. Pockwitz, 1856, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:K%C3%B6ster_Alterth%C3%BCmer_197.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)