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Gerichtsstelle gelangte. Falkenstein führte für den Grafen den Proceß mit so glücklichem Erfolg, daß der Reichshofrath den Candidaten für qualificirt zur Präbende erklärte, und das Domcapitel verlor. Dieser Erfolg machte nicht nur das Domcapitel sehr verdrüßlich, sondern auch den Fürstbischoff, weil er dadurch seinen Verwandten, den Grafen Ignaz von Schenk, welcher auch Competent war, zurückgesetzt sah. Dieß wirkte auch auf den von Falkenstein, durch dessen kräftige Verwendung sein Client, aller Gegenbemühungen ungeachtet, durchgedrungen war. Von dieser Zeit an mußte er der Hofcabale unterliegen. „Ich sah mich genöthigt,“ dieß sind seine eigenen Worte,[1] „nach meinen 12 jährigen Eichstättischen Diensten mein Domicilium anderwärts hin zu transferiren, welches auch den 4 Jul. 1730 wirklich erfolgte“ – nachdem ihm einige Tage vorher der sogenannte Silberbote das Entlassungs-Decret in der Dominicaner-Kirche, wo er eben Messe hörte, überbracht hatte.

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So gab von F. selbst gegen andere Personen die Ursache seiner Dimission in Eichstätt


  1. in der Einleit. zu s. Antiq. Nordg. aufgesucht im Hochst. Eichstätt.