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Bischöffe. Und gleichwohl schrieb er anderswo,[1] daß Heußler dem Gretsero und Bruschio ad unguem gefolgt sey. Zu der Zeit, als er das erste günstige Urtheil fällte, muß er die Vorrede des Templi Virtutis et honoris nicht gelesen haben, in welcher der V. selbst gesteht, daß er nicht vorgehabt habe, etwas vollkommenes, oder eine aus archivalischen Urkunden zusammengetragene Schrift zu liefern, vielmehr versichert: quod si tantum opus minus pro dignitate tractasse ac brevior tibi videar, noveris Iuristam me, non vero Encomiasten, nec etiam Historicum agere. Ich kann nicht sagen, ob Heußler damahls, als er diese Abh. schrieb (1716) in Eichstätt wirklich gelebt habe. Wenn es aber auch wäre, so sehe ich nicht, wie dadurch allein sein Buch einen größern Wehrt bekommen sollte. Herr von Falkenstein schrieb sein Chronicon Suabacense auch in Schwabach, und lieferte darin doch wenige oder gar keine archivalischen Nachrichten. Heußler beruft sich nie auf archivalische Urkunden, sondern zeigt getreulich an, daß er seine Sätze aus Gretser, Brusch, einem antiquo Codice MSto, und dem Pontificali Eichstett. gesammelt habe. Hieraus und aus Falkensteins


  1. in der Vorrede zum Cod. dipl. Eichstettensi.