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damit er die Glocke anziehet, ferner die Sprützenleute, Feuerherren und die Unterbedienten des Orts. Ist das Feuer nicht im Orte selbst, sondern außerhalb Orts, so ist zur Verminderung des Schreckens auf eine andere Art Lärm zu machen, und etwa der Ausruf: Feuer! nicht zweymahl schnell hinter einander zu wiederhohlen, sondern mit längern Zwischenräumen: Feuer! zu rufen. Während einer Feuersbrunst muß der Nachtwächter des Nachts, bis der Tag da ist, ohne Aufhören seinen District aufs genaueste durchgehen.

§. 6.

Bey Entdeckung eines Diebstahls muß sich der Nachtwächter nach den Umständen richten. Ist die Anzahl der Diebe nicht groß, glaubt der Nachtwächter