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eine Leiter aufgerichtet ist, läßt sich ein ungewöhnlicher Lärm, Geräusch, oder Winseln hören, bemerkt er ein ungewöhnliches Ab- und Zugehen in oder aus den Häusern, oder andere verdächtige Dinge: so muß er augenblicklich nach dem Grunde forschen, nöthigenfalls auch die Bewohner der Häuser wecken, um selbst untersuchen zu können.

§. 5.

Ist irgend wo im Orte Feuersgefahr vorhanden: so muß er sofort mit seinem Horn, oder der Trommel, oder durch das Anziehen der Glocke, und dem lauten Ausruf: Feuer! Feuer! Lärm machen; vorzüglich aber die Bewohner der in Feuersgefahr seyenden Häuser, und die Nachbarn wecken, so wie den Küster,