§ 14, 5. | BESTIMMUNG DES RÖMISCHEN FUSSES. | 97 |
Seine weitverbreitete Geltung verdankte er nicht bloß der Größe und Macht des römischen Reiches, sondern auch der Sorgfalt, mit welcher seine Norm aufrecht erhalten wurde, außerdem aber auch seinem besonders günstigen Verhältnisse zum natürlichen Schrittmaß, auf welchem wiederum die Wegmessungen zum größten Teile beruhten (§ 8, 7).
5. Die sorgfältigen Messungen Rapers, nach welchen wir oben den Wert des römischen Fußes für die Zeit der Republik und das erste Jahrhundert der Kaiserherrschaft festgesetzt haben, zeigen zugleich, daß dieser Fuß unter Severus und Diocletian gesunken ist um etwa 5 Tausendstel des englischen Fußes[1], mithin seit Ende des zweiten Jahrhunderts n. Chr. etwa gleich 294,2 Millim. zu rechnen ist.
Abgesehen von dieser unbedeutenden Verringerung hat der römische Fuß seine feste Geltung behalten bis in weit spätere Zeiten; ja er hat sich nach dem Untergang des weströmischen Reiches sowohl im Osten[2] als auch in den westlichen Reichen des Mittelalters erhalten[3]
- ↑ Oben S. 92 Anm. 3. Die 0,965 engl. Fuß sind nach Rapers Ansatz = 130,42 Par. Linien = 0,2942 Meter. Diese Bestimmung ist in den Metrol. script. I p. 45 und unten § 51, 1 zu Grunde gelegt, sowie in einer Anmerkung zu § 53, 7 a. E. berücksichtigt worden.
- ↑ Dies wenigstens ist die Ansicht von H. Martin Recherches sur Héron d’Alexandrie p. 280, welcher eine Stelle Herons von Byzanz dahin deutet, daß der römische Fuß noch im 10. Jahrh. im byzantinischen Reiche im Gebrauch gewesen ist.
- ↑ S. Boisserée Geschichte und Beschreibung des Domes von Köln, 2. Aufl., München 1842, S. 114 weist nach, daß der römische Fuß bei den Baumeistern des Mittelalters sehr gebräuchlich gewesen ist. Insbesondere ist ein sehr alter Plan des Doms zu Köln nach einem Fuß von 130 Par. Linien = 0,29326 M. ausgeführt. In Frankreich hatte sich der römische Fuß bis zur Revolution erhalten in der aune de Paris = 4 röm. Fuß, und zwar erscheint hier der römische Fuß nochmals in seinem früheren Betrag von 0,2955 M., ja vielleicht gar mit einem Aufschlag bis zu 0,297 M. (vergl. unten Anm. zu § 53, 8 a. E.).
am Artemision zu Ephesos ergiebt sich, daß die königliche Elle des 6. Jahrh. v. Chr. einerseits und der römische Fuß des 1. Jahrh. n. Chr. anderseits effektiv sich verhielten wie (16 + 1) : (28 + 2) = 17 : 30. Wieder anders, nämlich zu (16 − 1) : (28 − 1) = 5 : 9, gestaltete sich das Verhältnis gemäß dem Philetärischen System in Kleinasien und Ägypten (§ 50, 1. 53, 4). Weitere Modifikationen traten später noch in der Provinz Ägypten ein (§ 53, 7. 8). Die ursprünglichen Verhältnisse des römischen zum attischen und oskischen Fuße werden weiter unten (§ 46, 20) dargestellt werden; sie gestalteten sich sodann um zu 24 : 25 und 100 : 93. Zu dem kleineren asiatischen oder ephesischen Fuße, welcher seinerseits zu der königlichen Elle sich wie 16 : 25 verhielt (§ 46, 20. 50, 3), stand der römische Fuß seinem Ursprung nach wie 25 : 28. Indem man später 71/2 Stadien des asiatischen Fußes mit 1 römischen Meile glich, modificierte sich das Verhältnis zu (25 + 2) : (28 + 2) = 9 : 10. Aber der asiatische Fuß war auch nach dem fernen Germanien gewandert (§ 60) und wurde dort von den Römern gleich 11/8 Reichsfuß gesetzt. Das Verhältnis war also anderweit umgeschlagen zu (25 − 1) : (28 − 1) = 8 : 9.
Friedrich Hultsch: Griechische und römische Metrologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1882, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hultsch_-_Griechische_und_r%C3%B6mische_metrologie,_1882.djvu/119&oldid=- (Version vom 1.9.2024)