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92 RÖMISCHES LÄNGENMASS. § 14.3.


ausgefallen sein, wenn nicht der römische Fuß bereits auf anderem Wege fest bestimmt worden wäre. Man hatte nämlich mit Recht es als das zuverlässigte erachtet, den Fußmaßstab wieder aufzusuchen, den die alten Baumeister selbst bei Tempeln und anderen öffentlichen Gebäuden gebraucht haben. Wenn irgendwo, so mußten bei solchen Bauten genaue Messungen zu Grunde gelegen haben, und es bedurfte mithin nur einer sorgfältigen Nachmessung mit den Maßstäben, welche jetzt üblich sind. Denn da man die Größe des römischen Fußes aus den oben erwähnten Monumenten und Maßstäben bereits bis zu einem gewissen Grade sicher kannte, so ließ sich leicht erkennen, wie viel römische Fuß jeder einzelnen Dimension eines Gebäudes zu Grunde liegen, und hieraus wiederum konnte der Betrag des Fußes genau ermittelt werden. Diesen Weg hat Raper in seiner Enquiry into the measure of the Roman foot[1] eingeschlagen und mit Zugrundelegung des Desgodetzschen Werkes[2] für den römischen Fuß, wie er bis zur Regierung des Titus gebräuchlich war, den Minimalbetrag von 0,970 engl. Fuß = 295,74 Millim. gefunden, welchen Betrag bis auf 296 Millim. zu erhöhen zulässig sei.[3] Dieser auf einer großen Anzahl


    ergeben (Letronne Recherches sur Héron p. 10). Canina endlich berechnete ebenfalls aus der Messung einer Distanz auf der Via Appia 0,295600 Meter (a. a. O. p. 249 ff.). Dieser letztere Wert kommt der aus den Gebäuden entnommenen Bestimmung des Fußes am nächsten. Die zahlreichen in den Rheinlanden wieder aufgefundenen Spuren römischer Heeresstraßen bestätigen zwar die Thatsache, daß die Römer ihre Meile zu 2000 Schritten gerechnet haben (Jakob Schneider, Jahrb. des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinlande Heft LXI S. 7 ff., derselbe Neue Beiträge zur alten Gesch. und Geogr. der Rheinlande, elfte Folge, Düsseldorf 1878, S. 7. 11), führen aber zu keiner Festsetzung des Fußwertes. Auch die alten Itinerarien beanspruchen, so weit sie erhalten sind, nur eine Genauigkeit auf Tausende von Passus. Bis zu dieser Grenze ist auch die Reichsvermessung, welche Augustus unter Oberleitung des Agrippa anstellen ließ, zuverlässig gewesen (vergl. J. Partsch Die Darstellung Europas in dem geographischen Werke des Agrippa, Breslau 1875, und meine Bemerkungen dazu in Fleckeisens Jahrb. 1876 S. 766 f.).

  1. Philosophical Transactions 1760 p. 774 ff.
  2. Les édifices antiques de Rome, Paris 1682.
  3. Nachdem er a. a. O. p. 795—819 die Mittel aus den Messungen an verschiedenen Tempeln gezogen hat, kommt er p. 820 zu dem Schlusse: ‘It appears from the measures of these buildings, that the Roman foot before the reign of Titus exceeded 970 parts in 1000 of the London foot and in the reigns of Severus and Diocletian fell short of 965’. Das exceeded bezeichnet die betreffende Zahl als Minimalbetrag, d. h. der römische Fuß war auf keinen Fall kleiner als 0,970 engl. Fuß, sondern noch um eine Kleinigkeit größer, die jedoch außer Berechnung fällt, da sie noch nicht 0,001 engl. Fuß = 0,0003 M. beträgt. Da Raper überdies, wie er p. 778 bemerkt, den Pariser Fuß zum englischen in dem Verhältnis 10654 : 10000 ansetzt, so sind die 0,970 engl. Fuß = 131,10 Par. Lin. = 0,29574 M., welcher Betrag in Rapers Sinne bis zu 0,2960 erhöht werden darf.
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Friedrich Hultsch: Griechische und römische Metrologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1882, Seite 92. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hultsch_-_Griechische_und_r%C3%B6mische_metrologie,_1882.djvu/114&oldid=- (Version vom 29.8.2024)