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§ 14, 2. 3. BESTIMMUNG DES RÖMISCHEN FUSSES. 91


Noch weniger konnten die Versuche das Längenmaß aus dem Körpermaß zu bestimmen zu einem brauchbaren Ergebnis führen. Die römischen Körpermaße beruhten allerdings dem System nach auf dem Längenmaße, denn das Quadrantal sollte den Inhalt eines römischen Kubikfußes haben. Allein in der Praxis wurden, wie unten (§ 17, 1) gezeigt werden wird, die Hohlmaße nach dem Gewichte des Wassers oder des Weines bestimmt, den sie faßten; es kann also aus solchen Hohlmaßen nimmermehr ein genauer Wert für den römischen Fuß abgeleitet werden, ganz abgesehen davon, daß die Römer bei ihren Wägungen weder die Temperatur berücksichtigten, noch destilliertes Wasser gebrauchten, also schon deshalb eine sichere Übereinstimmung des Körper- und Längenmaßes nicht erreichen konnten.[1]

3. Auf den Landstraßen, welche die Römer zuerst in Italien und dann in den Provinzen bis an die Grenzen des Reiches kunstmäßig herstellten, waren die Entfernungen durch Meilensteine bezeichnet. Diese Steine sind, wenigstens auf den Hauptstraßen, mit ziemlicher Genauigkeit gesetzt worden, so daß sich aus den Nachmessungen einiger Distanzen ein annähernd richtiger Wert des römischen Fußes hat berechnen lassen.[2] Allein das Resultat würde schwerlich so günstig


    0,29513 M. Im ganzen höhere Maße fand Mahmoud Bey (Journal Asiatique 1873, VII. série, tome I p. 70) bei 8 Maßstäben desselben Museums, welche aus Pompeji und Herculanum herrühren (und zum Teil identisch mit den vorigen sein mögen). Der kleinste derselben wird angegeben zu 0,2925 M., die übrigen sieben stehen zwischen 0,2950 und 0,2970 M. Der gesamte Durchschnitt stellt sich auf 0,2956, der Durchschnitt der sieben letzteren auf 0,2960 M.

  1. Aus dem Farnesischen Congius (§ 18, 1) leitet Villalpandi de ponder. p. 499 f. einen Fuß ab, der mehr als 0,300 M. beträgt, was jedenfalls zu hoch ist. Sicherer noch ist der Weg, den zuerst Eisenschmid p. 101 f. eingeschlagen hat. Er geht von dem römischen Pfunde aus und berechnet danach die Seite des Quadrantal als eines Kubus, der 80 Pfund Quellwasser hält. So erhält er einen Fuß von 132,45 Par. Lin. = 0,2988 M. Cagnazzi S. 122 rechnet nach seinem Pfunde 131,3 Lin. = 0,2962 M., was von Böckh S. 197 mit Recht als nicht hinlänglich gesichert bezeichnet wird. Dureau de la Malle Écon. polit. I p. 29 folgt der Bestimmung des Pfundes durch de la Nauze und Barthélemy und erhält danach 0,29642 M., wofür er später (p. 30) nach Gosselin 0,296296 M. setzt. Da aber das römische Pfund in Wirklichkeit noch größer war, als de la Nauze und Barthélemy es annehmen (s. § 21, 3), so würde auch der Fuß noch höher anzusetzen sein, also der daraus gefundene Wert um so mehr von der wahren Länge des römischen Fußes abweichen. — Aus dem unten § 18, 2 berechneten Wert der Amphora würde sich ein Fuß von 0,2973 M. ergeben.
  2. Die früheren Versuche der Art, welche Cassini, Astruch, Maffei und Revillas angestellt haben (s. den letzteren p. 121 ff.) sind ohne Wert. Zuverlässiger ist das Resultat von d’Anville Mémoire sur le mille Romain in den Mém. de l’Acad. des Inscr. t. 28 p. 346 ff., der für die Meile 756 Toisen = 1473,47 M., für den Fuß 130,637 Lin. = 0,2947 M. fand. Die Nachmessung einer Distanz der Appischen Straße hat für die Meile 1471,233 Meter, für den Fuß 0,29425 M.
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Friedrich Hultsch: Griechische und römische Metrologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1882, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hultsch_-_Griechische_und_r%C3%B6mische_metrologie,_1882.djvu/113&oldid=- (Version vom 29.8.2024)