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88 RÖMISCHES LÄNGENMASS. § 14, 1.


belegten Teil des Lagers abgegeben hat, scheint weiterer Untersuchung wert zu sein.[1]

Nach den Zeugnissen der Gromatiker ist bei der Kolonisation unter Umständen die centuria auch größer oder kleiner bemessen worden als die ursprüngliche Bedeutung des Wortes besagt. In Italien sind bisweilen Centurien von nur 50 Jugera zur Verteilung gekommen; häufiger war wohl die Erhöhung des ursprünglichen Maßes, und zwar auf 210 oder 240 Jugera.[2] Augustus wies einer Veteranenlegion Centurien von je 400 Jugera zu.[3]

Einen saltus von 25 (statt 4) Centurien erwähnt der Gromatiker Siculus Flaccus.[4]

§ 14. Bestimmung des römischen Fußes.

1. Der Ausdruck pes monetalis, mit dem der Gromatiker Hyginus[5] den römischen Fuß im Gegensatz zu ausländischen Fußmaßen benennt, weist deutlich darauf hin, daß in dem Tempel der Iuno Moneta auf dem Kapitol ebenso wie andere Normalmaße auch ein Maßstab des Fußes aufbewahrt wurde.[6] Dies bürgt uns dafür, daß der römische Fuß eine feste und konstante Größe gewesen ist, und


  1. Eine solche Vermutung lag nahe gemäß der von Fr. Hankel in Fleckeisens Jahrbüchern für classische Philologie 1880 S. 737 ff. versuchten Darstellung des römischen Lagers. Nachdem jedoch H. Nissen seine im J. 1869 veröffentlichte Planung (Das Templum S. 23 ff.), welche mit geringen Abänderungen von J. Marquardt (Römische Staatsverwaltung II S. 391 ff.) beibehalten worden ist, in Fleckeisens Jahrb. 1881 S. 129 ff. gegen Hankel in eingehender Untersuchung aufrecht erhalten hat, kann die von mir in denselben Jahrb. 1880 S. 264 gelegentlich ausgesprochene Hypothese nicht eher Anspruch auf Beachtung machen, als sie ausführlicher dargelegt und begründet worden ist.
  2. Hyginus de limit. in den Gromat. p. 170, Siculus Flaccus de condic. agr. ebenda p. 159.
  3. Hygin. de limit. p. 170 f.
  4. Gromat. p. 158, 20.
  5. Gromat. ed. Lachm. p. 123: pes eorum, qui Ptolemeicus appellatur, habet monetalem pedem et semunciam — item dicitur in Germania in Tungris pes Drusianus, qui habet monetalem pedem et sescunciam.
  6. In der Aufschrift des Farnesischen Congius (§ 18, 1) heißt es ‘mensurae exactae in Capitolio’, woraus hervorgeht, daß das Normalmaß auf dem Kapitol aufgestellt war. Dies bezeugt ausdrücklich Priscian in dem Lehrgedichte de ponderibus et mensuris (Wernsdorf poet. Lat. V, 1 p. 494 ff., Metrol. script II p. 91) vs. 62: quam (amphoram) ne violare liceret, Sacravere Iovi Tarpeio in monte Quirites. Noch genauer wird der Aufbewahrungsort der Normalmaße bezeichnet durch die Benennung pes monetalis bei Hygin; es war der Tempel der Iuno Moneta auf dem Kapitol, der bekanntlich zugleich Münzstätte war (unten § 35, 1). Liv. 6, 20, 13, Wernsdorf in dem Excurse zu Priscian p. 605 ff., Ideler Abhandl. 1812—13 S. 158, Hase Palaeologus S. 5 f., Marquardt Römische Staatsverwaltung II S. 11. 34, dieses Handbuch § 35, 1.
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Friedrich Hultsch: Griechische und römische Metrologie. Weidmannsche Buchhandlung, Berlin 1882, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hultsch_-_Griechische_und_r%C3%B6mische_metrologie,_1882.djvu/110&oldid=- (Version vom 31.8.2024)