Seite:Heft25VereinGeschichteDresden1918.djvu/51

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Was nun schließlich die wichtige Frage nach der Wohnung P's. betrifft, so ist zunächst festzustellen, daß er in den Geschoßbücherauszügen als Hauseigentümer keine Erwähnung findet. Er hat mit seiner Familie also eine Mietwohnung innegehabt. Auf die Frage, in welcher Gasse diese gewesen sei, antwortet der kurze Eintrag auf dem Totenzettel der Kreuzkirche vom 20. Januar 1736, der folgenden Wortlaut hat: „Herr Matthaeus Daniel Pöppelmann, Königl. Pol. und Churf. Sächß. wohlverdienter Ober Land Baumeister und geheimbder Cämmerirer, 75½ Jahr alt, Verzehrung, Schloßgasse, wurde abends mit gebräuchlichen Ceremonien nach Neustadt Ostra in die Kirche, in sein eigen Begräbnis beygesetzet.“ Da auf diesem Zettel der Name des Hauswirtes, bei dem der Verstorbene wohnte, nicht genannt wird, ist leider die Möglichkeit entzogen, P's. Wohnung sicher anzugeben.

Im vorliegenden Falle mag eine Vermutung nicht unausgesprochen bleiben. Sie stützt sich auf eine Abschrift, die Herr C. Hollstein von Blatt 85 des 19. Amtshandelsbuches des Kurf. Amtes Dresden (im Archiv des Königl. Amtsgerichtes Dresden-Altstadt) anfertigte und mir zur Verwertung gütigst überließ. Zufolge dieser Abschrift „verkaufte am 8. März 1719 Frau Oberlandbaumeister Anna Christine Pöppelmann, geb. Ottin (Otto), an ihre zwei Stieftöchter, die dritte und die jüngste Tochter des Oberlandbaumeisters P. ihre Gerade[1] für 1000 Rthlr. Bei Confirmation dieses Kaufes bekundet der Commissionsrath und Oberamtmann des Kurf. Amtes Dresden, daß er auf Erfordern der Frau Oberlandbaumeister P. zur Schließung des Gerade-Kaufes sich in ihre auf der Schloßgasse allhier habende Behausung begeben habe, wo deren Eheliebster, der Herr Oberlandbaumeister P. zugegen gewesen.“ Wie mitgeteilt, war dessen zweite Gattin eine geborene Otto. Nun ist, wie sich aus den Geschoßbücherauszügen ergibt, das Haus jetzt Schloßstraße 11 (O.-Nr. 724) seit hundert Jahren unter dem Namen „Stadt Gotha“ als vielbesuchter Fremdenhof bekannt, über hundert Jahre das Eigentum einer Familie Otto gewesen. Das erste Glied derselben, das hierbei in Frage kommt, war laut Kontraktbuch von 1767 Bl. 19 der kurfürstliche Vorwerksverwalter zu Ostra Johann Gottfried Otto. Von ihm erbte sein Sohn, ebenfalls ein Johann Gottfried Otto, aber kurfürstlicher Holzverwalter, 1692 das Haus an der Schloßgasse und besaß es Jahrzehnte und gerade zu jener Zeit, als P. in Dresden wirkte. Vielleicht hätte der Schluß viel Wahrscheinlichkeit für sich, daß dieser zweite Otto des berühmten Oberlandbaumeisters Schwiegervater war, der in seinem geräumigen Hause dem Schwiegersohn eine geeignete Wohnung eingeräumt hatte. Könnte man diese Annahme als richtig gelten lassen, dann würde auch die ausgesprochene Vorliebe P's. für die Friedrichstadt durch seine Familienbeziehungen verständlich. – Wie gesagt, ist diese Darlegung nur eine Vermutung, deren Richtigkeit vielleicht später einmal nachgewiesen werden kann.

  1. Im älteren deutschen Recht waren Gerade solche Gegenstände, die nur von einer Frau verwendet werden, wie Kleider, Wäsche, Schmuck usw.