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gewesen sei, in dem sich (später) das Hotel de Pologne befand. Auch Vehse berichtet in dem dritten Teile seiner Geschichte der Höfe des Hauses Sachsen, daß C. in dem zuletzt erwähnten Gebäude, jetzt Schloßstraße 7 (O.-Nr. 722) gewohnt habe und daß er am Mittag des 23. Oktobers 1591, als er sich aus dem (am heutigen Kanzleigäßchen stehenden) Kanzleigebäude nach seinem Heim begeben wollte, von einigen ihm nachgeschickten Trabanten festgenommen worden sei. Nach Lindau Bd. I Seite 619 hätte ihn Herzog Friedrich Wilhelm mit seinen beiden Schreibern in seiner Behausung verhaften lassen.

Das Wohnhaus C's., das in den achtziger Jahren des 16. Jahrhunderts den Herren von Schönburg auf Glauchau gehörte, hatte 1696 der Traiteur Schorer erkauft, und seit jener Zeit diente es als Gasthaus für zugereiste vornehme Personen und Fürstlichkeiten. Der Kauf- und Handelsherr Zernitz, der das Grundstück von 1750–1763 besaß, ließ 1755 erst die hintere, dann die vordere Hälfte des Gebäudes neu aufführen, während der Nachbesitzer Hofküchenmeister Heß das an der Schloßgasse gelegene Nachbarhaus mit dem Hauptgebäude vereinigte. 1869 erwarb es die Sächsische Bank, die es von 1869–1871 bedeutend umbauen und die Flügelgebäude im Hofe neu aufführen ließ.


Nr. 8. Die Wohnhäuser der Oberhofprediger. Seit Einführung der Reformation in Sachsen gibt es hier Hofprediger. Heinrich der Fromme hatte nur einen; später waren beim Landesherrn gleichzeitig zwei, schließlich drei tätig. Einen Rangunterschied unter ihnen gab es zunächst nicht. Man sprach vom ersten, mittleren und dritten Hofprediger. Das Gehalt war für alle gleich. Der sehr ehrgeizige Matthias Hoë v. Hoënegg, der unter Johann Georg I. von 1615–1645 als erster Hofprediger in Dresden wirkte, wußte es bei diesem Kurfürsten durchzusetzen, daß ihm der Titel Oberhofprediger verliehen werde, den seit jener Zeit jeder erste Geistliche an unserer evangelischen Hofkirche führt.

Anfangs hatten die Hofprediger keine Amtswohnung; sie mögen wohl im Schlosse oder in einem Privatgebäude gewohnt haben. 1593 wendete sich der erste Hofprediger Dr. Martin Mirus mit dem schriftlichen Gesuche an den Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar, der für den damals minderjährigen Kurfürsten Christian die Vormundschaft führte, und bat ihn, für den ersten Hofgeistlichen eine Amtswohnung zu beschaffen. Dieser Bitte wurde entsprochen, das unmittelbar neben dem Schloßtore an der Schloßgasse gelegene Gebäude angekauft und dem ersten Hofprediger überwiesen. Außer dem an der Gasse stehenden Vorderhause, das eine Tiefe von mehr als 21 Meter, aber nur eine Breite von etwa 10 Meter und drei Obergeschosse zeigte, gab es noch ein Hintergebäude. Diese zwei Häuser haben den Oberhofpredigern von 1593–1739 zur Wohnung gedient und führte deshalb das Grundstück in der Folge den Namen Oberhofpredigerhaus. In dem letzterwähnten Jahre wurde es für andere Zwecke bestimmt, mit den zwei später vom Hofe hinzugekauften Nachbargebäuden schließlich abgebrochen und der dadurch gewonnene Raum bei einer Schloßerweiterung mit verwandt.