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Sorge immer größer, ihr König könne sein Land oder wenigstens einen Teil desselben verlieren. Dresdner Vaterlandsfreunde schlossen sich deshalb zu einem Bunde zusammen, der durch Flugschriften die Sache des sächsischen Herrschers zu verteidigen sich bemühte. Freilich suchte der Generalgouverneur die Verbreitung dieser Schriften möglichst zu verhindern, während diejenigen Druckhefte, die gegen Sachsen und seinen König auftraten, oder gar eine Vereinigung Sachsens mit Preußen befürworteten eifrig verbreitet werden durften. Das bereits erwähnte schließliche Geschick des Königs Friedrich August haben jene Vaterlandsfreunde freilich nicht aufzuhalten vermocht.

Nicht unerwähnt möge bleiben, daß in Dresden uns noch heute eine Einrichtung an die Zeit der preußischen Verwaltung in den Jahren 1814 und 1815 erinnert. Im April des letzterwähnten Jahres ordnete Freiherr v. d. R. an, es sollten Gassen, die bisher entweder namenlos waren oder mit verschiedenen, vom Volksmunde gebrauchten Namen bezeichnet wurden, von nun an einen allgemein gültigen Namen erhalten. So wurden damals benannt die „Jägerhofgasse“ in der Neustadt, das Gäßchen „An der Mauer“, die Johannisgasse, die Dohnaische Gasse, die Waisenhausgasse und die Annengasse in der Altstadt. Zugleich mußten an den Ecken der Gassen weißgestrichene Blechtafeln angebracht werden, die in schwarzer Schrift die Gassenbenennung angaben. Allerdings sind diese Namen in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts fast alle teils etwas abgeändert, teils durch neue Bezeichnungen ersetzt worden.

Im Jahre 1787 hatte die sächsische Regierung eine Brandversicherungsanstalt errichtet und zugleich verfügt, an jedem Hause Dresdens über der Tür ein schwarzes Blechschild zu befestigen, das in der fortlaufenden Reihe eine weiße sogenannte Katasternummer trug. Seit 1913 führt diese die deutsche Bezeichnung Ortslistennummer. In jedem der vier Viertel der Altstadt, der Neustadt und der Vorstädte begannen die erwähnten Nummern mit eins, stiegen aber in den Altstädter Vierteln bis hoch in die Hunderte und erschwerten namentlich fremder Einquartierung das Auffinden der Häuser ganz bedeutend. Aus diesem Grunde ordnete die preußische Verwaltung an, daß alle Wohngebäude jeder Gasse außer der bereits vorhandenen Brandkatasternummer noch eine besondere Hausnummer erhielten. Weil aber das gleichzeitige Vorhandensein von je zwei Nummern an jedem Wohngebäude häufig Verwirrung hervorrief, wurden 1816 die eigentlichen Hausnummern, die ja nur innerhalb jeder einzelnen Gasse galten, zunächst wieder beseitigt, 1840 aber erneut und dauernd eingeführt.

Da in dem erwähnten Friedensschlusse vom Mai 1815 bestimmt war, daß König Friedrich August am 6. Juni desselben Jahres von dem ihm verbleibenden Teile seines Landes wieder Besitz ergreifen würde, und bis dahin das Generalgouvernement das Königreich verlassen haben müßte, gab Freiherr v. d. R. am 31. Mai im Taschenbergpalais ein Festmahl, nach dem er von den geladenen Ministern und hohen Hofbeamten sich verabschiedete. Am 5. Juni reiste er nach Merseburg ab, um dort als Generalgouverneur des neugebildeten Herzogtums