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niederlege, um dadurch die Verbindung Sachsens mit Preußen einzuleiten und beide Völker gleichsam zu verbinden.“ Der Abschiedsfeier folgte ein im Brühl'schen Palais stattfindendes Festmahl, bei dem unter Kanonendonner auf das Wohl der Monarchen getrunken wurde. Nachdem Fürst R. an dem nämlichen Tage die Besetzung und Verwaltung des Königreichs Sachsen an das preußische Generalgouvernement übergeben hatte, reiste er am 13. November nach Wien ab, um an dem dort noch tagenden Kongreß teilzunehmen. – (Vergl. Lindau VI. Bd., S. 649—669.)


Nr. 134. von der Reck, Eberhard Friedrich Christoph Ludwig, Reichsfreiherr, 1744–1816. Dieser deutsche Staatsmann und Ritter des Schwarzen Adlerordens wirkte eine Zeitlang in Preußen als Justizminister, wurde aber im November 1814 Generalgouverneur des Königreichs Sachsen. Sieben Monate später übernahm er die Verwaltung des davon abgetrennten und an Preußen übergegangenen Landesteiles. In der letzteren Stellung ist er bereits im Jahre 1816 gestorben.

Am 6. November 1814 war Freiherr v. d. R. mit dem Generalmajor Freiherrn v. Gaudy in Dresden eingetroffen und hatte das Prinzenpalais, jetzt Taschenberg 3, bezogen. Hier fand am 9. November große Tafel statt, bei der der neue Generalgouverneur die geladenen Vertreter der verschiedenen Behörden begrüßte. Am nächsten Tage erschien von ihm die erste amtliche Bekanntmachung, in der er versicherte, während seiner Verwaltung des Landes „die gnädigen und wohltätigen Absichten in Erfüllung zu bringen, welche des Königs von Preußen Majestät dem Königreich Sachsen ganz besonders gewidmet habe“ und bat, ihm – dem Generalgouverneur – „festes Vertrauen entgegenzubringen und seinen wohlgemeinten Anordnungen willig Folge zu leisten“. Am 19. November zogen 2500 Mann preußischer Truppen in Dresden ein und wurden auf drei Tage in den Bürgerhäusern untergebracht, weil die bisherige russische Besatzung erst am 20. November die Kasernen räumte und unsere Stadt verließ. – Infolge gewisser Maßnahmen der neuen Landesverwaltung war die Stimmung der hiesigen Bevölkerung zum größten Teile eine recht gedrückte. Am 6. Dezember 1814 hatten vier Dresdner Bürger im Namen der gesamten Bürgerschaft den Freiherrn v. d. R. gebeten, es möge doch der vom Fürsten Repnin vor Monatsfrist erlassene Befehl aufgehoben werden, nach welchem im Kirchengebet der Name des Königs künftig auszulassen sei. Die Bitte wurde sowohl diesmal als auch bei einer späteren Wiederholung derselben abschlägig beschieden. Erst vom 28. Mai 1815 an durfte im Lande auf allen Kanzeln im Kirchengebet des Königs und seiner Familie wieder gedacht werden, nachdem er durch den am 18. Mai mit Rußland, Österreich und Preußen abgeschlossenen und drei Tage später von ihm unterzeichneten Frieden in die Abtretung eines großen Teiles seiner Erbstaaten eingewilligt hatte.

Obgleich die von der fremden Oberbehörde erlassenen Verordnungen gewöhnlich einen milden Geist atmeten, wurde doch bald nach Beginn der preußischen Verwaltung bei vielen treuen Sachsen die