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Zu dem gleichen Zwecke besuchte er 1785 auf ein Jahr Kopenhagen. In beiden Städten hat er die ihm übertragene Aufgabe vorzüglich gelöst. – Mitten in seiner Schaffenskraft fand N. ein ergreifendes Ende. Auf einem Spaziergange durch den Großen Garten traf ihn am 21. Oktober 1801 gegen Abend ein Schlaganfall. Bewußtlos sank er in einem Seitenwege zu Boden, wo man ihn in demselben Zustande trotz eifrigen Suchens erst am anderen Morgen erstarrt, aber noch lebend, auffand. In seine Wohnung gebracht, starb er, ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben, nach der ersten Stunde des 23. Oktobers.

Über den Todestag N's. findet man verschiedene Angaben. Der Aufsatz in der Allg. D. Biogr. (Bd. 25, Seite 306–314), der von einem Enkel des gefeierten Hofkapellmeisters, dem 1888 in Dresden verstorbenen preußischen Professor und Hofkirchenmusikdirektor Emil Naumann verfaßt ist, berichtet Seite 313 wörtlich: „Am 2. Okt. 1801 fand man N. entseelt an einem Wege des sogenannten Großen Gartens von Dresden hingestreckt, wo ihn auf einem Spaziergang ein plötzlicher Tod ereilt hatte.“ Offenbar dieser Angabe folgend, nennt auch Meyers Lexikon (Bd. 14, Seite 465) den 2. Oktober 1801 als Todestag N's. O. Gruner schreibt Seite 95 in seiner Chronik von Blasewitz: „N. starb in recht tragischer Weise am 21. Oktober 1801“; dagegen erklären das Lexikon von Brockhaus (Bd. 12, Seite 207) sowie auch G. Beutel u. a. m., daß dies am 25. Oktober des mehrfach erwähnten Jahres geschehen sei. Die Richtigkeit der zuletzt gemachten Angabe bestätigt ausdrücklich der Eintrag im „Kirchenbuch der Kreuzkirche zu Dresden, Jahr 1801“, der nicht nur, wie die sogenannten Kirchenzettel, den Begräbnis-, sondern auch den Todestag und die Todesstunde des Hofkapellmeisters, und zwar in Buchstaben angibt. Darnach starb er „Freitags, den drey und zwanzigsten October früh um 1 Uhr“. Gerade bei diesem Eintrage tritt nun aber der gewiß äußerst selten vorkommende Fall ein, daß er einen argen Fehler enthält, da er das Alter des verstorbenen Hofkapellmeisters auf „Drey und Funfzig Jahr“ angibt. Der im Ratsarchiv aufbewahrte Kirchenzettelband des Jahres 1801 wiederholt in einer kürzer gefaßten Abschrift diese falsche Angabe in Ziffern. Alle von mir eingesehenen Aufsätze über N. berichten aber übereinstimmend, daß er 1741 geboren und 1801 gestorben, also 60 Jahre alt geworden ist. Trotzdem, daß diese Tatsache unwiderleglich feststeht, habe ich im Kirchenzettelband auf die Jahre 1740 und 1741 das Verzeichnis der in der zweiten Aprilhälfte 1741 in der Kreuzkirche getauften Kinder eingesehen, weil Blasewitz damals zu dem Bezirk dieses Gotteshauses gehörte. Da fand ich in der mit dem 16. April beginnenden Woche wörtlich folgenden Eintrag: „Vater: Joh. George Naumann, Einwohner in Blaßewitz, Kind: Joh. Gottlieb.“ – Offenbar muß eine Person, die das Alter des verstorbenen Hofkapellmeisters nicht genau kannte, die Anmeldung des Todesfalles in der Kirchengeschäftsstelle besorgt und durch ihre unrichtige Altersangabe den fehlerhaften Eintrag im Kirchenbuche veranlaßt haben. –

Wenn auch als sicher anzunehmen ist, daß N. in den ersten zwölf Jahren seiner künstlerischen Tätigkeit eine Wohnung in Dresden innegehabt