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in Dresden zur Einführung gelangten und an den Häusern angebrachten Brandkataster-Nummern, die das Auffinden der Gebäude in den Gassen wesentlich erleichterten. Seit 1787 sind diese Nummern, die jetzt Orts-Nummern heißen, und über die im Aufsatz „Freiherr von der Reck“, Nr. 134, weiteres gesagt ist, zweimal abgeändert worden, 1840 vollständig, 1859 nur teilweise. – Hierbei möge zweierlei nicht unerwähnt bleiben. Die bei den Wohnungsangaben eingesetzten Ziffern, vor denen die Buchstaben Nr. stehen, sind stets die ältesten Brandkataster-Nummern, während sich vor den jetzt gültigen die Buchstaben O.-Nr. befinden. – Die in dem schon erwähnten Jahre 1859 eingeführten und den Kataster-Nummern beigesetzten Buchstaben A bis H zur Unterscheidung der Brandkataster-Abteilungen oder Stadtteile wurden der Kürze halber weggelassen. Schließlich sei noch hinzugefügt, daß in den 1890er Jahren die Folge der Hausnummern insofern eine Änderung erfuhr, als die Gebäude der rechten Straßenseite die geraden und die der linken die ungeraden Nummern erhielten.

Eine besonders wichtige Quelle für Wohnungsangaben bildeten die handschriftlichen Auszüge aus den im Ratsarchiv aufbewahrten Geschoßbüchern. Diese enthalten, wie Ratsarchivar Dr. O. Richter im I. Bande seiner Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte der Stadt Dresden Seite 185 angibt, „Rechnungen über die von allen Bürgern zu entrichtende Steuer vom Grundbesitz, vom beweglichen Vermögen und vom Gewerbebetriebe, die alljährlich in zwei Terminen, zu Walpurgis und Michaelis, erhoben wurde“. Die ältesten dieser Bücher oder Geschoßregister, die, wenn auch nicht lückenlos, bis 1596 zurückgehen, bieten fast zwei Jahrhunderte hindurch „nach den Straßen geordnete Verzeichnisse der Hausbesitzer und der bei ihnen wohnenden unansässigen Bürger“. (Ebenda Bd. III, Seite 80.) Letztere werden seit 1585 nicht mehr mit aufgeführt. Mit diesem Jahre setzen die vor einigen Jahrzehnten angefertigten handschriftlichen Geschoßbücherauszüge ein, die ebenfalls, freilich nur in den vier Vierteln der Altstadt und deren Gassen vom Ausgange des 16. Jahrhunderts bis etwa 1845 die Namen aller Grundstücksbesitzer, Jahr und Tag des Besitzwechsels, die alten Brandkataster-Nummern, aber nicht die bezahlten Kaufsummen und die jährlichen Steuerbeträge angeben. Die genannten Auszüge werden auf Veranlassung des Herrn Prof. Dr. O. Richter durch Herrn Carl Hollstein aus Grund der in den im Archiv des Königl. Amtsgerichts in Dresden-A. vorhandenen, bis zur Einführung (1846) der Grund- und Hypothekenbücher reichenden Kauf- und Kontrakt-Bücher enthaltenen Angaben über Besitzer, Kaufpreise und sonstiger Grundstücksverhältnisse noch handschriftlich ergänzt.

Zum Schlusse kann ich nicht unterlassen, auch an dieser Stelle wärmsten Dank allen den hochgeehrten Herren auszusprechen, die meine Arbeit gefördert haben. Dieser Dank gebührt zuerst Sr. Magnifizenz Herrn Oberhofprediger D. Dr. Dibelius, der mir während seiner Amtstätigkeit an der Kreuzkirche die Einsichtnahme in die alten Kirchenzettelbücher seines Gotteshauses gütigst gestattete. – Da der derzeitige Vorsitzende des Vereins für Geschichte Dresdens, Herr Archivrat Dr. A.