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Hofbeamten wurden ganz erheblich gekürzt, die Besoldung der Opernmitglieder sogar völlig eingezogen, so daß viele derselben, unter ihnen auch Hasse, sich von Dresden wegwendeten. Ferner ließ der König die in Dresden und Meißen lagernden Vorräte kostbaren Porzellans als willkommene Beute erklären und für preußische Rechnung verkaufen. Trotz ernsten Einspruchs des Kurprinzen Friedrich Christian und der sächsischen Landstände wurde die Aushebung männlicher Personen im Alter von 18 bis 32 Jahren unter Anwendung von Zwangsmaßregeln durchgeführt, indem man die tauglichen Jünglinge und Männer nicht nur auf den Gassen aufgriff, sondern sogar aus den Häusern holte. Besonders streng ging der König gegen die Kurfürstin vor. Er hob nicht nur jede persönliche Verbindung mit ihr auf, sondern ließ auch noch öffentlich bekannt machen, daß von den hiesigen Einwohnern „niemand weiter als nur die Domestiken auf das Schloß gelassen werden dürften.“ – Während des diesmaligen Aufenthaltes in Dresden veranstaltete Friedrich II. in seinem Palais wiederum sehr häufig Abendkonzerte, bei denen er gewöhnlich als Einzelpieler auf der Flöte mitwirkte.

Nach einer fast halbjährigen Anwesenheit in der sächsischen Residenz verließ sie der König in der zweiten Aprilhälfte des Jahres 1757, um mit seinen nach Böhmen vorausgeschickten Truppen den Krieg mit Österreich von neuem zu eröffnen. Vier Monate später, nämlich am 29. August, kam er wieder nach Dresden und zwar an der Spitze eines Korps, das zwischen dem Weißen und Schwarzen Tore ein Lager beziehen mußte. Diesmal nahm König Friedrich seine Wohnung nicht in einem Palais der Stadt, sondern in dem Haller'schen Grundstücke auf dem vor der Neustadt liegenden und sich bis zum Bischofswege und der Prießnitz erstreckenden „Sande“. Hier, und zwar westlich von der Königsbrücker Straße, hatte sich ein Kammerdiener Brühl's, Namens Haller, einen Gasthof „Zum Schönen Brunnen“ erbauen lassen, dessen im Volksmunde gebräuchliche Bezeichnung „Kammerdieners“ sich bis zu seinem 1875 erfolgten Abbruche erhalten hat. Das Grundstück umfaßte den Raum, auf dem jetzt die Häuser Königsbrücker Straße 37, 39, 41 und Schönbrunnstraße 2 und 4 stehen.

Gleich nach seiner Ankunft verlangte der König „zum äußersten Schrecken“ des Rates und aller Bewohner von der Stadt einen Vorschuß von 120 000 Talern, der bereits zwei Tage später „ganz unfehlbar“ bezahlt werden solle. Ein vom Rate im Namen der Bürgerschaft am 30. August bereits früh nach 5 Uhr durch den Stadtschreiber im Hauptquartier des Königs übergebenes Bittgesuch um gänzlichen Erlaß des Vorschusses wurde dem Überbringer uneröffnet sofort wieder zugestellt. Es mußte von der Einwohnerschaft also gezahlt werden, wenn es für den Rat auch ganz ausgeschlossen war, von den durch den Krieg ohnedies schon in Not geratenen Hauswirten und Mietsleuten der Stadt innerhalb der zweitägigen Frist eine so hohe Summe aufzubringen. Trotz größter Mühe konnte am 31. August die Stadtbehörde nur eine Teilzahlung von 5000 Taler in Louisdors und Dukaten abführen.