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nun der Senat dagegen vorstellte, daß jeder von ihnen von der Treue und Devotion gegen seinen allergnädigsten Landesherrn unabwendig wäre und sie daher ihr Gewissen zu schonen bäten, auch lieber ihre Funktion niederlegen und ihre Dimission nehmen wollten, so hatte dies doch keinen anderen Erfolg, als daß der gesamte Senat sogleich mit Arrest im Rathause belegt und letzteres mit einem Oberoffizier und 30 Mann Gemeinen besetzt, diesem auch die Ordre gegeben wurde, kein Ratsmitglied von dannen zu lassen, bis der Eid geleistet sei. – Ein im Laufe des Tages an den Generalmajor von Finck gerichtetes Promemoria, in welchem darauf hingewiesen ward, daß Se. preußische Majestät bei dem Einmarsche der Truppen deklariert hätten, wie sie nicht als Feind kämen, auch gegen Se. königl. Majestät in Polen und kurfl. Durchlaucht zu Sachsen persönliche Freundschaft hegten, und in welchem der Senat nochmals bat, ihm die Niederlegung seiner Ämter zu gestatten, blieb erfolglos; vielmehr kam abends um 6 Uhr der Generalmajor von Finck nochmals aufs Rathaus und erklärte ein für alle Mal als Ultimatum, daß, wenn der Rat nicht längstens anderen Tages früh vor 8 Uhr ihm melden ließe, daß er den vorgeschriebenen Eid zu schwören sich bequemte, eine Viertelstunde nachher die Häuser, in welchen Ratspersonen wohnten, preisgegeben und demoliert werden sollten, wozu er bereits alle Anstalten getroffen habe.[1] – Nachdem nun der Rat – als Gefangener[2] – die Nacht über unter vieler Angst und Überlegung auf dem Rathause zugebracht, bei anbrechendem Tage aber, am 14. Februar, erfahren, daß die in Garnison liegende Miliz an verschiedenen Orten der Stadt bereits in Bewegung sei, und von der Landesregierung, welcher er den ihm begegneten Vorfall durch den


  1. G. XXXII. 65 und 67.
  2. Anm. Daß dem – damals aus 15 Personen bestehenden – Ratskollegium, als Gefangenem, sich mit der nötigen Speise und Trank zu versorgen unverwehrt gewesen sei, ergiebt sich aus folgendem Ausgabevermerk in Kap. 60 der Kammerrechnung des Rats zu Dresden von Walpurgis 1757 bis wieder dahin 1758: „für Essen und Trinken am 13. Februar 1758 verwendet, als das ganze Kollegium des Nachts auf dem Rathause bleiben müssen: 16 Thaler 15 Gr. 3 Pf.“
Empfohlene Zitierweise:
Alfred Heinze: Dresden im siebenjährigen Kriege. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Carl Tittmann, Dresden 1885, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft05-06VereinGeschichteDresden1885.pdf/99&oldid=- (Version vom 24.8.2023)