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würden, mit der Stadt Dresden ebenso verfahren werden solle, wie die Franzosen mit Halberstadt gethan. – Der Rat sah sich daher gemüßigt, diese Ordre den Beteiligten unter Bekanntgabe der jedem einzelnen zugeteilten Summe mit der Aufforderung zur alsbaldigen Zahlung der letzteren sofort schriftlich zuzufertigen.[1]

Am 13. Februar ließ der Kommandant Generalmajor von Finck vormittags 11 Uhr das Ratskollegium auf das Rathaus berufen, erschien daselbst nebst 2 Offizieren und einem Auditeur und eröffnete, daß Ihro königl. Maj. von Preußen durch den anderweiten Einfall der russischen Armee in das Königreich Preußen und weil die Magistrate in Königsberg und anderen Städten angehalten worden seien, Ihrer Maj. der russischen Kaiserin den Eid der Treue zu leisten, sich befugt zu sein erachteten, in Sachsen Repressalien zu brauchen, und er, der Generalmajor von Finck, daher beordert wäre, die sofortige Ableistung desselben Eides vom hiesigen Magistrate zu fordern, welchen der Magistrat zu Königsberg habe schwören müssen. Er fügte die Drohung bei, daß derjenige, welcher sich dessen weigern würde, mit Konfiskation seines Vermögens bestraft und sogleich zu dessen Versiegelung verschritten werden solle. Obgleich


  1. G. XXXII. 125i.
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Alfred Heinze: Dresden im siebenjährigen Kriege. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Carl Tittmann, Dresden 1885, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft05-06VereinGeschichteDresden1885.pdf/98&oldid=- (Version vom 24.8.2023)