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Ordre erhalten habe.[1] – Infolge dessen wurde am 1. Februar früh 7 Uhr eine nochmalige Vorstellung des Rats an Se. Maj. den König von Preußen und gleichzeitig ein Promemoria an den Generalleutnant von Retzow mit Interzessionalien von seiten des Geh. Finanzrat Zinnow durch einen Feldjäger nach Breslau abgeschickt.[2] – Seit Beginn dieses Jahres bis mit heute waren auf die Kontribution in vier einzelnen Ratenzahlungen wieder 17,000 Thaler, und zwar heute allein 10,000 Thaler, abgezahlt worden.[3]

2. Februar. Vormittags gegen 11 Uhr erhielt der Rat vom Generalmajor von Finck die schriftliche Ordre, binnen vier Tagen den Rest der Kontribution zu bezahlen, da er sich sonst gezwungen sehen würde, dieselben Zwangsmittel, deren sich die Franzosen zu Halberstadt bedient hätten, zu gebrauchen.[4]

Am 6. Februar erhielt – ein Donnerschlag für ihn und die Stadt – der Rat folgende, der Wichtigkeit des Gegenstandes halber hier wörtlich mitgeteilte, vom Staatsminister von Borck unterzeichnete Verordnung des königl. preußischen General-Feldkriegsdirektoriums, d. d. Leipzig den 5. Februar 1758, insinuiert:

Demnach Se. Königl. Majestät in Preußen in einer allerhöchsten Cabinetsordre Dero Willensmeinung dahin geäußert haben, daß die Stadt Dresden Behufs derer vor dieses laufende 1758. Jahr[5] binnen Acht Tagen Die Insinuationis dieser Verordnung eine Summe von Fünf Mal Hundert Tausend Reichsthaler aufbringen und bezahlen soll; Als wird solches der Stadt Dresden hierdurch zur gebührenden Achtung bekannt gemacht, auch derselben dabei ohnverhalten, daß in Beitreibung dieser Gelder die größte Rigueur gebrauchet und nach dem von den frantzösischen Trouppen kürz lich in Halberstadt gegebenen Beispiel verfahren werden soll, der dortige Herr Commendant General-Major von Finck zu dessen Vollstreckung auch bereits Auftrag erhalten, die Stadt wohlthun wird, zu Vermeidung aller übelen Folgen, so sie sich im Entstehungsfall zuziehen würde, die allerschleunigsten Maaß-Reguln zu Aufbringung und Bezahlung dieser Summe zu ergreifen; Als wornach sich die Stadt Dresden zu achten und für Schaden und Unglück zu hüthen hat.“[6]


  1. G. XXXII. 112 Bl. 21.
  2. G. XXXII. 109 Bl. 53 bis 55.
  3. G. XXXII 80 Vol. I. Bl. 18 und G. XXXII, 109 Bl. 66 bis 70.
  4. G. XXXII. 112 Bl. 22.
  5. Anm. Hier fehlen offenbar zwei Worte, etwa: „notwendigen Kriegsbedürfnisse“.
  6. G. XXXIII, 112 Bl. 23.
Empfohlene Zitierweise:
Alfred Heinze: Dresden im siebenjährigen Kriege. i. A. des Dresdner Geschichtsvereins bei Carl Tittmann, Dresden 1885, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Heft05-06VereinGeschichteDresden1885.pdf/96&oldid=- (Version vom 22.8.2023)