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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

als ein katholischer Fürst handle, und als ein solcher betrachtet werden könne, welcher seine Macht dahin zu erstrecken unternimmt.

4. Daß derselbe sogar die Möglichkeit solcher Umstände anzeigen wolle, in welchen Unterthanen sich in dem Falle befinden könnten, sich dem Gehorsame ihres Landesfürsten entziehen zu müssen, und endlich

5. daß er behauptet habe, Se. Majestät hätten über Rechte, welche dem römischen Stuhle ausschliessungsweise in der allgemeinen Kirche zustünden, geboten, indem sie solche den Bischöfen zueignen wollen.

Alle eben erwähnte Aeuserungen sind allerdings so auffallend, als bedenklich, und ungeachtet dessen würden Se. Majestät dieselben herablassend als einen Schritt zu betrachten sich begnüget haben, welcher nicht auf Befehl des heiligen Vaters geschehen, sondern lediglich als eine Wirkung des übermässigen Eifers des Herrn Nunzius anzusehen sei, wenn derselbe solche bei sich allein behalten hätte; allein, da zu Allerhöchstero Wissenschaft gebracht worden ist, daß er für gut befunden hat, ohne einmal die Antwort auf sein vorgemeldtes Billet zu erwarten,

Empfohlene Zitierweise:
Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 6. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/8&oldid=- (Version vom 1.8.2018)