BLKÖ:Kropatschek, Joseph
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 13 (1865), ab Seite: 263. (Quelle) | |||
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Theresianische und Josephinische Gesetzgebung in allen ihren Richtungen zu sammeln und in übersichtlicher oder chronologischer Weise zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Später dehnte er seine Arbeiten auf die Regierungsperioden der Kaiser Leopold II. und Franz II. aus. Seine im Drucke erschienenen Schriften sind: „Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph II. für die k. k. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer systematischen Verbindung“, 18 Bände (Wien 1785–1790, J. G. Mösle, 8°.); Band 1–11 ist auch in einer zweiten Auflage erschienen; der Band 12 bildet eine Hauptrepertorium über die ersten eilf Bände des Handbuchs, welche die Gesetze Joseph’s von 1780 bis 1786 enthalten; – „Sammlung aller k. k. Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1740 bis 1780, die unter der Regierung des Kaisers Joseph II. theils noch ganz bestehen, theils zum Theile abgeändert sind“, 8 Bde. (Wien 1787, Mösle, 8°.; 2. Aufl. ebd. 1789); das Repertorium dazu in chronologischer Ordnung und systematischer Verbindung ist besonders (ebd. 1787, 8°.) erschienen; – „Buch für Kreisämter oder gemeinnütziges Handbuch für Richter, Oekonomen und Beamten auf dem Lande sowie für den Bürger und Landmann in den k. k. Staaten“, 3 Bde. in 4 Abteilungen (ebd. 1789–1794, 8°.); – „Steuerregulirungsgeschäft nach allen seinen Theilen u. s. w. für die gesammten kais. kön. Erbländer“ (ebd. 1790); – „Sammlung der Gesetze, welche unter der glorreichen Regierung des Kaisers Leopold II. in den sämmtlichen k. k. Erblanden erschienen sind“, 5 Bde. (Wien 1792, 8°.); die Gesetze sind in chronologischer Folge aufgenommen; – „Sammlung der Gesetze, welche unter der Regierung des Kaisers Franz II. ... erschienen sind“, 25 Bde. (ebd. 1792–1808); nach Kropatschek’s Tode wurde diese Sammlung zuerst von Goutta und dann von Pichl fortgesetzt; – „Commentar des Buches für Kreisämter als vermehrter Leitfaden zur Landes- und Kreisbereisung“, 5 Bände in [264] 7 Theilen (ebd. 1794–1803, 8°.); – „Oesterreichs Staatsverfassung, vereint mit den zusammengezogenen bestehenden Gesetzen“, 10 Bde. (Wien 1794, 8°.); Supplement I (ebd. 1804) und Supplement II (ebd. 1810); – „Oesterreichs Gesetze, welche den Commerzialgewerben und den Gewerbsleuten insbesondere vorgeschrieben worden sind, nebst Beifügung der Artikel und Ordnungen für jede Zunft und Innung“, 2 Bde. (Wien 1804, 8°.). Die Werke Kropatschek’s sind, wie aus vorstehender Uebersicht erhellet, vornehmlich compilatorischer Natur; aber nicht nur, daß sie den Bedürfnissen des Dienstes entgegenkommen, sondern ihre Verläßlichkeit, geschickte Einrichtung und Vollständigkeit, in welcher sie fast unübertroffen dastehen, haben ihre Brauchbarkeit noch heute nach fast sieben Decennien möglich und seine Gesetzsammlungswerke so schätzbar gemacht, daß sie noch immer gesucht und gut bezahlt werden.
Kropatschek, Joseph (Schriftsteller, geb. in Böhmen um die Mitte des 18. Jahrhunderts, gest. zu Wien im Jahre 1809). Trat, nachdem er in Prag die Studien beendet hatte, in den Staatsdienst, und zwar bei der politischen Abtheilung ein. Er kam als Secretär zum Taborer Kreisamte, wo er bis zum Jahre 1780 blieb. Von dort kam er zurück nach Prag, dann nach Iglau und von da nach Wien, wo er zuerst Registraturs-Accessist, dann Concipist beim Hofkriegsrathe und zuletzt Hofsecretär bei der damaligen Hofkammer in Münz- und Bergwesen wurde. K. hat sich die nicht geringe Aufgabe gestellt, zunächst die- Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 299. – Porträt. J. G. Mansfeld fec. (1803) (8°.). –