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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung

Deisten, Israeliten N. V.
Wegen der Deisten, Israeliten und anderer Sekten, soll nie eine Untersuchung veranlasset, oder Leute, gegen die man Zweifel hat, zusammengerufen oder befragt werden. Und es wird ieder, der dawider handeln wird, ohne Unterschied seines Dienstes entlassen werden. Ferner wenn sich ein Mann, ein Weib oder wer immer bei einem Ober- oder Kreisamte als Deist, Israelit, oder als sogenannter Lampelbruder[WS 1] meldet, sollen ihm ohne weitere Anfrage 24 Prügel oder Karbatschstreiche auf den Hintern gegeben, und er damit nach Hause geschickt werden. Dieses soll so oft wiederholt werden, als er neuerdings kömmt, sich zu melden, nicht weil er ein Deist ist, sondern weil er sagt, das zu sein, was er nicht weis, was es ist. Ingleichen ist auch iener, der einen Deisten in der Gemeinde nennt oder angiebt, von dem Ober- oder Kreisamte mit 10 Stockstreichen zu belegen.
 Hofdekret vom 10. Juli 1783.
Was mit den angemeldeten Deisten und Israeliten zu thun sei.
  1. Hussiten bzw. Herrnhuter Brüder
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Joseph Kropatschek: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für die K.K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbindung. Johann Georg Moesle, Wien 1785, Seite 465. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Handbuch_aller_unter_Joseph_II_ergangenen_Verordnungen_und_Gesetze_Bd_2.pdf/471&oldid=- (Version vom 1.8.2018)