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welche dem abergläubischen Brauche nach in der h. Christnacht hinterrücks durch die Stubenthür hinausgriff. Sie ist aber durch göttliches Verhängniß von einem höllischen Gespenst gar hinausgezogen und sehr übel tractirt worden, also daß sie ihr Lebtage hat hinsiechen müssen.


364) Der Mohr im Schlosse zu Nossen.
Knauth. Th. V. S. 28.

In einem der Zimmer des fürstlichen Schlosses zu Nossen befand sich sonst ein Gemälde, auf dem ein Mohr vorgestellt war, der in einer Wanne saß. Den scheuern zwei Bademägde mit Katzenzagel und Sandhadern recht nachdrücklich, also daß ihnen der Angstschweiß über die Wangen läuft, können aber doch kein weißes Fleckchen an seiner Haut entdecken, wie die darunter stehenden Reime bezeugen:

Wir waschen ihn mit ganzem Fleiß,
Noch will der Mohr nicht werden weiß.

Dies galt sonst als das Wahrzeichen des Ortes.


365) Die Riesenribbe zu Nossen.

Mündlich. Frei behandelt von Winter in d. Const. Zeit. 1853. Nr. 103. S. a. Grimm, deutsche Sagen. Bd. I. Nr. 17. S. 34. Stöber, Sagen des Elsaß. St. Gallen 1852. S. 207 sq.

In dem großen und gar zierlich gewölbten Portale der Kirche zu Nossen hängt seit undenklichen Zeiten auswärts ein sonderbares Gewächs, welches von Einigen für die Ribbe eines Meerwunders oder Elephanten (elephas primigenius – Mammuth), von Anderen für die eines Riesen-Fräuleins von Nideck im Elsaß, deren Eltern hierher gezogen seien, ausgegeben wird. Diesen Gegenstand hat man auch der Rarität wegen in das Siegel der Stadt Nossen selbst mit aufgenommen.

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Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Band 1. Schönfeld, Dresden 1874, Seite 321. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Graesse_Sagenschatz_Sachsens_I_321.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)