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Leonhard Ennen: Geschichte des Kölner Stadtarchivs. In: Archivalische Zeitschrift. II. Band. S. 89-109

Verfölcher von alten und jüngeren Zeiten her halb verschlissen, gänzlich ungeheftet, durcheinander zerstreut liegen, so wird dem Archivar aufgetragen, darauf besondere Sorge und Fleiss zu wenden, auf dass sothane Papiere vollkommen gemacht, demnächst nach einer jeden Materie zusammen gebunden, und also fernerhin, so oft eine Sache wieder bis zu einem neuen Faszikel oder Bande angewachsen ist, fortgefahren werde.

Ferner hat fünftens der Herr Archivar daran zu sein, dass die abgeschickten Schreiben, Berichte, Deduktionen und Nothdurfte zu jeder Sache hingelegt, die darin angezogenen Beilagen, so oft und viel es vonnöthen ist, dazu ab- und beigeschrieben, mithin dadurch verhütet werde, dass es nicht bedürfe mehrere Verfölcher verdriesslich durchzusehen, aus einem jeglichen, was diensam, herauszunehmen und eins mit dem andern mangelhaft zu machen.

Um solches nun sechstens desto füglicher zu befördern, will ein hochweiser Rath noch einen Kanzlisten in Gnaden ernennen und besolden, welcher dem Archivar und löblichen Syndikat unterstellt und davon seine Anweisungen unmittelbar zu empfangen haben soll.

Imgleichen soll der Herr Archivar siebentens die vorhandene Bibliothek in bessere Ordnung setzen und solcher gemäss den index verändern.

Damit aber achtens derselbe solchen publicis desto besser obliegen und wöchentlich hierzu besondere Tage anwenden möge, soll er angeloben, in Zukunft neue Partheien, Advokatie und neue Verfölcher oder Akte ausser demjenigen, was von löblichem Syndikat herkommt, ad referendum et decidendum nicht mehr anzunehmen, sondern sich solcher zu entschlagen, anbei auch die noch vorhandenen in kurzer Zeit so weit von sich abzuthun, womit eines hochweisen Magistrats hierunter führendes heilsames Absehen allenthalben befolgt werden und derentwegen nirgendwo einige Versäumniss entstehen möge.

Dahingegen neuntens zur Ersetzung solchen in der Advokatie abgehenden Verdienstes, auch zur Belohnung dieser zu übernehmenden extraordinären Bemühung dem Herrn Syndikus Ley über sein gewöhnliches Gehalt vierteljährlich noch einhundert Rthlr. aus der Freitags-Rentkammer ausgezahlt werden solle«[1].


  1. Akt im Stadtarchiv.
Empfohlene Zitierweise:
Leonhard Ennen: Geschichte des Kölner Stadtarchivs. In: Archivalische Zeitschrift. II. Band. S. 89-109. Stuttgart: W. Spemann, 1877, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_K%C3%B6lner_Stadtarchivs_(Leonhard_Ennen).djvu/13&oldid=- (Version vom 17.8.2016)