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Leonhard Ennen: Geschichte des Kölner Stadtarchivs. In: Archivalische Zeitschrift. II. Band. S. 89-109

schriftlich zu tractiren und darunter ad Senatum die Relation und Gutachten einzuschicken«[1]. Auf Grund dieses Gutachtens wurde der Syndicus Maxim. Ley am 21. Juni auf sechs Jahre zum Archivar ernannt. Das Protokoll der ausserordentlichen Rathssitzung vom 22. Juni sagt: »Indem bei allen wohlregulirten Kanzleien und Archiven ein besonderer Archivar verordnet zu sein pflegt, welcher vorab die Documente, welche die öffentlichen Angelegenheiten betreffen, zur beständigen Nachricht in guter Verwahrung und Ordnung halten und darüber ordentliche Register führen muss, bei hiesiger freier Reichsstadt aber nach dem Tode des vormaligen Syndicus Herrn Johann Michael Cronenberg fast seit 100 Jahren zu solcher Verrichtung Niemand besonders verordnet gewesen ist, daher auch von wegen dessen Ermangelung die ad publica einschlagenden Fortsetzungen und Briefschaften theils unvollständig, theils unter andere gemeine Partheisachen vermischt, und oft für den bedürftigen Fall nicht zu finden sind, daran aber einem hochweisen Rath und der gemeinen Bürgerschaft viel gelegen ist, darum hat derselbe nöthig erachtet, seinen Syndicus Herrn Adam Maximilian Ley zum Archivar auf sechs Jahre folgender Weise zu bestellen: Dass derselbe alle mit den benachbarten Chur- und Fürsten, Städten und Herrschaften, auch Abteien und Klöstern vorhandene Briefschaften und Verfölcher durchlesen, so viel immer möglich, mit Beihülfe der Registratoren und Kanzlisten vervollständigen und in alphabetischer Ordnung (iuxta alphabeta) mit dem summarischen Inhalt, über welche Materie darin verhandelt werde, in besondere indices verzeichnen, demnächst von andern Partheisachen absondern und in die vorhandenen Laden registriren solle.

Da auch zweitens bei dieser Registrirung solche Originale sich finden würden, welche zu dem Hauptarchiv ins Gewölb gehörig wären, solle derselbe davon vidimirte Copien theils zu den einschlagenden Verfölchern, theils in die Copienbücher verfertigen lassen, nachher aber die solcher Weise gefundenen Originale zu gehöriger Aufbewahrung ins Gewölb bringen.

Nicht weniger soll derselbe drittens diejenigen Stücke, welche ad librum ceremoniarum einschlagen, dazufügen und darüber einen index verfertigen.

Und weil ausserdem viertens viele Schriften, Handlungen und


  1. Rathsprotokolle.
Empfohlene Zitierweise:
Leonhard Ennen: Geschichte des Kölner Stadtarchivs. In: Archivalische Zeitschrift. II. Band. S. 89-109. Stuttgart: W. Spemann, 1877, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_K%C3%B6lner_Stadtarchivs_(Leonhard_Ennen).djvu/12&oldid=- (Version vom 18.8.2016)