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Zeit. Die beiden Hirtenhäuser, an denen Alberndorf Anteil hatte, befanden sich in Steinbach. Zugehörig zum Dorf ist ein Bahnwärterhaus.

 Sämtliche Höfe und Güter hatten als Grundherren den Markgrafen von Ansbach, zu dessen Hofkastenamt sie gült– und zinspflichtig waren. Nur das Wirtshaus hatte zum Gumbertusstift (Stiftsamt) seine Schuldigkeit zu entrichten. Auf dem Wirtshaus ruhte eine alte Brauereigerechtigkeit, auch war dort längere Zeit eine Schmiede und eine Bäckerei in Betrieb. Die Schmiede wurde 1754 auf das neugebaute Haus Nr. 2 übertragen und ist seitdem dort verblieben; die Bäckerei wurde 1765 auf Nr. 3 eingerichtet, dann 1883 auf Hs.–Nr. 5 übertragen, wo sie später einging. Eine Brauerei befand sich in ältester Zeit auch auf Hs.–Nr. 1, doch ist davon nichts weiter bekannt. 1742 richtete die markgräfliche Regierung nach dem Bau der Straße durch das Rezattal in Alberndorf eine Zollstätte ein, die zuerst von dem Hause Nr. 3, dann von der Schmiede aus versehen und nach 1806 wieder eingezogen wurde.

 Die Gemeindeherrschaft und der Kirchweihschutz standen dem Markgrafen zu; die Kirchweih selbst wurde am gleichen Tage wie in Sachsen gefeiert. Zwei Bürgermeister führten das Dorfregiment für Alberndorf und Steinbach gemeinsam; vermutlich wurde der eine Bürgermeister stets aus Steinbach gewählt. In späterer Zeit kommt noch ein markgräflicher Schulz (Schultheiß) vor. Eine geschriebene Dorfordnung war nicht vorhanden.

 Gemeinsam mit Steinbach besaß Alberndorf um 1748 folgende Gemeindegrundstücke: Einen großen Wasen bei der Büchenmühle, ebenso einen großen Wasen gegen Hirschbronn, einen Wasen in der Feuchtlach, einen großen Wasen bei der Silbermühle, 3/4 Morgen Feld unterhalb der Aumühl an der Hundsleiten (ehedem ein Wasen), 30 Morgen Holz, davon die Hälfte den Hirschbronnern zustand, 1/4 Tagwerk Wiese am Weiher, 1 Tagwerk Wiese an der Höll (Hall), die als Hirtenwiese diente, 1/2 Tagwerk Ochsenwiese an der Au. Der Wasen in der Feuchtlach war vordem ein Gemeinholz.

 Um 1748 werden neun Untertanen erwähnt, drei Höfe, fünf Güter und das Wirtshaus. Um 1808 werden gemeinsam mit Steinbach 25 Feuerstellen mit 32 Familien (Altsitzer eingeschlossen) und 173 Seelen gezählt. Nach der letzten Volkszählung hatte Alberndorf allein 62 Seelen, Steinbach 94, zusammen also 156.


Steinbach (siehe S. 27)

 Für Steinbach gilt mehrfach das bereits zu Alberndorf Gesagte. 1748 werden dort drei Mühlen benannt mit Einschluß der Büchenmühle, dann zwei Höfe, ein Halbhof, ein Wirtshaus