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Dörflein, versuchte doch Schafe auszutreiben, wurde ihm das sofort von der Herrschaft verwehrt.

 Die grundherrschaftlichen Rechte übte für alle Anwesen in Sachsen das Landalmosenamt in Nürnberg aus. Eifersüchtig wachte es über diesen Rechten, auch gegenüber dem Pflegamt Lichtenau. Als z. B. 1736 das Pflegamt als Landesbehörde eine Vermessung der Gemeindemarkung vornehmen ließ, beeilte sich das Almosenamt als Grundherrschaft die Vermessungspflöcke wieder herausreißen zu lassen. Auch ein bezeichnendes Bild vergangener Zeiten.

 Der Kirchweihschutz lag in den Händen des Pflegamts Lichtenau, welches die Gemeindeherrschaft über Sachsen führte. Wie auf S. 84 ausgeführt wurde, fiel die erste „Kirbei“ auf Montag vor Johannis in Anknüpfung an das alte Fest des Kirchenheiligen St. Alban, das einst am 21. Juni gefeiert wurde; die zweite Kirchweih auf Sonntag nach Mariae Himmelfahrt, also nach dem 15. August, eine Zeitlang anscheinend auf den Feiertag St. Bartholomaei (24. August), schließlich auf den Sonntag vor Bartholomaei. Der Amtsknecht von Lichtenau rief auf dem Platz vor dem Wirtshaus jedesmal das „Friedgebot“ aus und sorgte dann für Ruhe und Ordnung während des ganzen Festes, wobei ihm die Dorfhauptleute und zwei Bürger behilflich sein mußten. Auch der Richter von Lichtenau war meist zugegen. In einem Bericht von 1540 heißt es, daß der Pfarrer von Sachsen dem „Kirbenbeschützer“ aus Lichtenau Essen und Trinken zu reichen habe, wenigstens zur „Suppen“, wie man damals das Mittagsmahl nannte; doch scheint das nur kurze Zeit geschehen zu sein.

 Das Friedgebot wurde vom Amtsknecht auch bei Hochzeiten ausgerufen, da sich hierbei nicht selten Streitigkeiten infolge Trunkenheit ergaben.

 Im Jahre 1597 lesen wir von dem Bau einer steinernen Brücke am Dorfausgang gegen Rutzendorf. 1902 baute die Gemeinde eine Wasserleitung mit einer Reihe laufender Brunnen im Dorfe. Da dieser Leitung infolge von Schutzbauten am Bahndamm 1927 der Zustrom des Wassers zum größten Teile entzogen wurde, waren lange Verhandlungen mit der Bahnverwaltung nötig, um diese zur Leistung von Schadenersatz zu veranlassen, worauf die Wasserleitung von Grund auf umgebaut und ausgebaut und ein Hochwasserbehälter an der Hirschbronner Straße errichtet wurde.

 An Gemeindegrundstücken werden in alter Zeit (1550 und später) erwähnt: Eine Wiese bei einem halben Tagwerk, gegen Neukirchen zu gelegen, dem Hirten zur Nutzung überlassen; dann eine Wiese und ein Äckerlein daran bei drei Vierteln, die Ochsenwiesen genannt, gehört zur Erhaltung des gemeinen Herdochsen (Zuchtstieres).