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zwar mit der Kirchenverwaltung zusammenfällt, aber unter besonderen Bestimmungen steht. Auch sind jetzt wohl überall die Geschäfte der Kirchenverwaltung dem Kirchenvorstande übertragen, so daß, wie es in Sachsen der Fall ist, eine einheitliche Beratung und Verwaltung für die Kirchengemeinde besteht. Bemerkt sei noch, daß eine Kirchengemeinde in streng gesetzlichem Sinne erst mit der neuen Kirchengemeindeordnung von 1912 geschaffen wurde.


9. Die Kirche in Neukirchen (Fortsetzung zu S. 76)

 Über die kirchlichen Verhältnisse in dem Filialort Neukirchen hören wir aus der Zeit nach der Reformation bis hin zum Dreißigjährigen Kriege recht wenig. So wissen wir nicht, wie lange die von dem ersten evangelischen Pfarrer Jakob Hofmann eingerichteten Wochengottesdienste fortbestanden, ob ihnen erst der Dreißigjährige Krieg ein Ende bereitete oder ob sie schon vorher, vielleicht nach und nach, eingegangen sind. Der Krieg machte jedenfalls auch in Neukirchen wie überall einen tiefen Einschnitt in das kirchliche Leben. Denn auch Neukirchen lag längere Zeit fast ganz verödet da und die Bevölkerung konnte sich hernach erst langsam wieder zusammenfinden.

 Im Mai 1660 wandte sich die Ortsgemeinde an das Konsistorium in Ansbach mit der Bitte, ihre in dem Kriegsunwesen so sehr „ruinierte“ Kirche in Augenschein zu nehmen und Abhilfe zu schaffen, ehe „der Turm und das Dachwerk vollends gar über einen Haufen zusammenfällt“. Die Nachschau ergab, daß die Balken ganz verfault waren und daß besonders der „Chor“ sehr gelitten hatte. Hier hören wir zum erstenmal von einem Chor, der an die Kirche angebaut war. Vor der letzten Renovierung konnte man das an der Ostwand auch deutlich erkennen. Der gotische Chorbogen deutet darauf hin, daß dieser Chor erst in späterer Zeit angebaut wurde, vielleicht um die gleiche Zeit, wie der Chor an der Kirche in Sachsen. Freilich zu der damals nach dem Dreißigjährigen Kriege gewünschten Reparatur brauchte man Geld, und das Geld war in jener Zeit sehr rar. So ist es nicht zu verwundern, daß wir erst 1673 von einer teilweisen Erneuerung und 1682 von der weiteren Ausführung lesen. In dem letztgenannten Jahre kamen auch die Gemeindeglieder sogleich mit dem Antrag an die Kirchenbehörde, es möchte wieder alle 2–3 Wochen eine Betstunde in der Kirche gehalten werden. Pfarrer Dietrich erklärte sich damit einverstanden, wenn ihm nur für sein Pferd das nötige Futter dargereicht werde, von jedem Haushalte etwa zwei Metzen Haber. Daraufhin wurde eine Betstunde alle 14 Tage, jeweils am Donnerstag, genehmigt, jedoch nur für die Amtszeit des