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1899 ließ er sich beurlauben und zog nach Ansbach, am 1. März 1900 konnte er in den Ruhestand treten. Er starb zu Ansbach am 26. Oktober 1911.

 1900–1914. Schmidt Johann Georg. Ist zu München am 7. Mai 1851 geboren und hatte nacheinander die Pfarrstellen inne: 1877 Hellmitzheim, 1885 Unterasbach, 1890 Ammerndorf. In Sachsen wurde er am 14. Oktober 1900 in sein Amt eingewiesen. Bald nach Beginn des Weltkrieges trat er in den Ruhestand, am 1. Oktober 1914, und zog nach Ansbach. Hier starb er am 9. Oktober 1930.

 1915–1925. Buchrucker Christian. Geboren am 12. Oktober 1855 in Oberlaimbach, erhielt er 1883 die Pfarrei Beerbach, 1897 Wettelsheim, am 1. April 1915 Sachsen, wo er am 11. April installiert wurde. Er hatte die schwere Kriegs- und Inflationszeit mit der Gemeinde durchzumachen, sorgte hernach für die Errichtung eines würdigen Gefallenen-Denkmals und für die Beschaffung neuer Glocken, und legte aus den Kirchenbüchern eingehende Familienbögen an. Am 1. Dezember 1925 trat er mit 70 Jahren in den Ruhestand, den er bis zu seinem am 16. Juni 1937 erfolgten Tode in Ansbach verlebte.

 1926–1937. Rusam Johann Georg. Wurde am 17. April 1867 in Thalmannsfeld geboren, kam 1895 als Pfarrer nach Unterrodach in Oberfranken, 1904 als Dekan nach Rothausen in Unterfranken, 1912 als Dekan nach Schwabach, am 1. Juni 1926 als Pfarrer nach Sachsen. 1929 wurde er mit dem Titel eines Kirchenrates bedacht. Unter ihm wurde die Filialkirche zu Neukirchen wieder instand gesetzt und die Hauptkirche zu Sachsen einer gründlichen Erneuerung und Verschönerung unterzogen. Am 1. Juni 1937 trat er mit 70 Jahren in den Ruhestand und lebt nun in Ansbach.

 Seit 1. September 1937 hat Pfarrer Ludwig Kohler die Stelle inne. Er ist geboren am 30. Januar 1890 zu Ulsenheim bei Uffenheim und wurde 1923 Pfarrer zu Kerkhofen in der Oberpfalz (mit dem Pfarrsitz in Sulzbürg).


5. Der Pfarrhof (Fortsetzung zu S. 54.)

 Auch nach der Reformation blieb der Pfarrhof von Sachsen ein zinspflichtiges Lehen des Almosenamts in Nürnberg. Regelmäßig mußte der Pfarrer bei seinem Amtsantritt nach Nürnberg reisen, um dort in „Erbpflicht“ genommen zu werden. Durch Handgelübde an Eides Statt mußte er beteuern, den Pfarrhof samt zugehörigen