Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/8

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.

Qui crucem Christi transis, honora;
sed quem designat, adora!

(Der du an Christi Kreuz vorübergehest, ehre es;
doch wen es darstellet, den bete an!)

„In dem Namen des einigen allmächtigen Gottes.

Dieweil und nachdem alle Dinge in dieser arbeitsseligen und betrübten Welt vergänglich, ausgenommen die Barmherzigkeit des allmächtigen Gottes, unseres lieben Vaters in dem Himmel, uns sterblichen Menschen durch Jesum Christum, unsern Herrn, in seinem heiligen Wort offenbaret: haben sich die nachfolgenden Personen — nun in Gott entschlossen — bei Zeit ihres Lebens, so vergänglich gewesen (-ist), christlich erinnern lassen, und aus eigenem freiem gottseligen Willen bedacht, für sich selbst, ihre Kinder und derselbigen Nacherben zu den ewigen Zeiten verordnet und gestiftet unwiderruflich, das es zu der Ehre Gottes, Ihrer Seelen Heil und Nutz der Armen also gehalten soll werden, mit Bitt durch Gott, das nicht allein der jetzigen Zeit Pastor, der würdige Johannes Mittler zu Rosbach, und seine ihm befohlenen Kirchen-Provisoren, als mit Namen die ehrbaren und frommen Heinrich Scheurer (?) zur Bach, Johenntgen, Geschworner und Halfmann zu Helpenstell und Arndt zu Eulenbruch, sondern auch ihre Successores und Nachfolger bis zu den ewigen Zeiten dieses also verrichten und mit Fleiß nachkommen, das diese spenden ausgetheilet und gehandreicht werden — so viel als immer möglich — den nothdürftigen und frommen Armen , und sonderlich, die in obengenanntem Kirchspiel Rosbach seßhaft sein. Würde es sich auch zutragen, das sich derselben Personen Jemandes, er wäre, wer er wollte, Nacherben rebellisch oder widerstreblich erzeigte, also das der Pastor und der Kirchen-Provisoren oder ihre Successores die hohe und theure Obrigkeit anrufen müßten, so ist nachmals unsere Bitte durch Gottes Barmherzigkeit an dieselbe, so jetztunder ist, oder auch nicht weniger an die Nachkommen, so durch Gottes Ordnung an ihre Statt treten werden, das sie diesen Beistand und Hülfe leisten wollen, das diesen Stiftungen und Spenden nicht widerstrebet werde und den Armen das Ihre mit nichten entzogen und entfremdet werde, auf das es uns allen vor Gott dem Allmächtigen um seines lieben Sohnes, unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, willen zur ewigen Seligkeit gereiche. Amen.“

Diese Armenspenden bestanden 1811 noch zurecht. Es waren damals im Ganzen 77 fünfpfündige Brote, welche an den von den Stiftern festgesetzten Tagen an die Armen gespendet werden mußten und an Grundstücken oder ausgeliehenen Kapitalien hafteten. 1820 und 21 weigerten sich die Brotpflichtigen, die

Empfohlene Zitierweise:
Josua Julius Garschagen: Die evangelische Gemeinde Rosbach a. d. Sieg. Albert Pfeiffer, Solingen 1884, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/8&oldid=- (Version vom 6.4.2021)