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wird abgebildet, das gläubige Christen die Welt zwar gebrauchen können aber ihr nicht zu nahe kommen müßen, das ist, sie nicht mißbrauchen, noch lieben sollen, als wodurch man das ewige Leben wieder verscherzen kann. 1. Cor. 7, 31: Die dieser Welt brauchen, sollen derselben nicht mißbrauchen; denn das Wesen dieser Welt vergehet.“

Foerst wurde im Anfang des Jahres 1777 von einer Krankheit befallen (Schwindsucht), von der er nicht wieder genesen sollte. Als er sein Ende herannahen fühlte, vermachte er der Gemeinde 100 Rthlr., welche dieselbe seinem Vater gemäß einer Obligation schuldete, die ihm aber nach des Vaters Tode zugefallen waren – es ist das jetzige Organistencapital –, und nimmt dann in folgenden herzbeweglichen Worten seines eigenhändigen Testamentes vom 11. Januar 1778 Abschied von der Gemeinde: „Gott sorge für meine liebe Gemeine, und gebe, daß sie und ich in der seligen Ewigkeit bei einander kommen! – Theure Gemeine, lebe wohl! Fürchte Gott bis in den Tod! Wende mit mir allen Fleiß an Nacht und Tag, daß, wenn wir in dieser Welt von einander scheiden, wir uns im Himmel, wo, wie ich hoffe, unsere verstorbenen Freunde sind, wiederfinden!“

Am 6. Mai 1778 endeten seine Leiden, und dieser treue Knecht seines Herrn ging ein zu seines Herrn Freude. Am 9. Mai wurde er, wie es scheint, ebenfalls in der Kirche hinter dem Altar beerdigt.

Da kein Nachjahr[WS 1] stattfand, weil Foerst unverheirathet gestorben war, so bleibt die Gemeinde gleich am folgenden Sonntage nach dem Gottesdienst stehen und beschließt unter dem Vorsitz des Pastors Hoemann von Waldbroel, der die Predigt gehalten, einhellig, den oben erwähnten Sohn ihres früheren Pastors Hartmann, den Pastor Theodor Hartmann in Düsseldorf zu Foerst's Nachfolger erwählen zu wollen. Der Bergrath Oettershagen, der damalige um die Gemeine vielfach verdiente Leiter derselben, wird beauftragt, Hartmann von diesem an ihn ergehenden Rufe Kenntniß zu geben. Er thut es unter dem 17. Mai, und es entspinnt sich in Folge dessen zwischen den beiden Männern ein Briefwechsel, welcher für den einen, wie den andern, gleich ehrenvoll ist, der aber mit der schließlichen Ablehnung Hartmanns endigt. Es ist bemerkenswerth, in welch' gutem Andenken die kurze, aber Segensreiche Amtswirksamkeit des oben geschilderten Pastors Hartmann in der Gemeinde stand, „der, wie es heißt, so ritterlich gekämpft und die ihm anvertrauten Schafe zur allein frischen und hellen Quelle geführt habe.“ Nicht minder bemerkenswerth ist es, das die Gemeinde es damals noch wagen konnte, einen Pastor von Düsseldorf nah Rosbach berufen zu wollen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Das Recht der Witwe und der Kinder eines Mannes (häufig eines Amtsträgers), noch ein Jahr nach dem Tod des Berechtigten dessen Einkünfte zu beziehen.
Empfohlene Zitierweise:
Josua Julius Garschagen: Die evangelische Gemeinde Rosbach a. d. Sieg. Albert Pfeiffer, Solingen 1884, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/31&oldid=- (Version vom 15.4.2021)