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2) daß sie an den zeitlichen Pastor, Schulmeister, Offermann und Organisten das zu entrichten hätten, was sie bisher nach Hamm abgeführt. Aus dieser Zeit stammte auch die während der Vacanz des Jahres 1865 mit 6 Thlr. 27 Sgr. 9 Pf. abgelöste Haferrente, die ursprünglich gegeben wurde, „damit der Pastor ein Pferd halten könne.“

Für solche Leistungen sollten sie dann in Zukunft völlig gleiche Rechte mit den übrigen Pfarrgenossen haben, namentlich, so viel thunlich, ihnen Kirchenstühle angewiesen werden. Im Uebrigen aber bat die Gemeinde den Churfürsten noch unterthänigst, daß sämmtliche evangelisch Reformirte ausdrücklich angewiesen würden, außer dem Genus des hl. Abendmahles sich den evangelisch Lutherischen in allen Stücken zu conformiren.“

Für Foerst erwuchsen aus dieser Angelegenheit, ehe sie endgültig geordnet war, mancherlei Unannehmlichkeiten. Wollte er sich an dem Mandat des Churfürsten halten, so beklagte sich sein College in Hamm, Namens Reusch, mit beißenden Worten über Eingriffe in seine Rechte; wollte er dagegen seines nachbarlichen Collegen Rechte nicht schmälern, dann wurde er von solchen Personen, welchen er die Dienste versagte, bei der Churfürstlichen Regierung verklagt, und diese drohte gegen Foerst mit Strafen.

Bei alledem steht Foerst als ein treuer Zeuge der Wahrheit in seiner Gemeinde da und beweist den von ihr gewünschten erbaulichen Wandel in Wort und That. Nach den noch jetzt lebendig erhaltenen Nachrichten über ihn war er ein rechter Eiferer für die Ehre seines Herrn, ganz besonders im Kampf gegen den so tief eingewurzelten Aberglauben in der Gemeinde. Unter den Akten über die oben geschilderte Angelegenheit der Umpfarrung befindet sich ein Zettel mit dem Entwurf eines freien Altargebetes, wie es scheint. Ein warmer Hauch gediegener Gottesfurcht weht uns aus demselben entgegen. Foerst's innere Stellung und erbaulichen Wandel werden wir aber am besten kennen lernen, wenn wir zwei Stücke seiner Hinterlassenschaft uns näher ansehen, ich meine 1) unser Kirchensiegel und 2) sein Testament an die Gemeinde. Wir finden unser Kirchensiegel zuerst in Westhoffs Berufungszurkunde amtlich angewendet, was die Wahl desselben auf Foerst zurückführen läßt. Das Bild sammt seiner Unterschrift ist „Johann Arnds wahrem Christenthum“[WS 1] entnommen, in welchem die erklärenden Worte, welche uns demnach unser Kirchensiegel deuten, also lauten: „Hier ist zu sehen ein brennendes Licht auf einem Leuchter, um welches ein paar Nachtfalter oder Lichtmücken herum fliegen, welche, wenn sie dem Lichte zu nahe kommen, sich verbrennen, wie unten am Leuchter schon eine liegt, die sich, weil sie dem Lichte zu nahe gekommen, verbrannt hat. Hiermit

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Tatsächlich findet sich das folgende Zitat nicht im Hauptwerk Anrdts („Die vier Bücher vom wahren Christenthum“, 1610) sondern erst in der posthum ab 1695 erschienenen Ausgabe „Johann Arnd’s Sechs Bücher vom wahren Christentum“ vgl. evangelischer-glaube.de/sinn-bilder-des-glaubens.
Empfohlene Zitierweise:
Josua Julius Garschagen: Die evangelische Gemeinde Rosbach a. d. Sieg. Albert Pfeiffer, Solingen 1884, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/30&oldid=- (Version vom 15.4.2021)