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vorwiegend auf ihren äußeren Ausbau gerichteten Zeit die Segensströme ihrer inneren Erbauung wieder stärker fließen zu sehen. Sie richtete daher bei der Neuwahl für die mit Wirths Tode erledigte Pfarrstelle ihren Blick auf einen Mann, der ihr wohlgeeignet erschien, sie zu erbauen auf dem Grunde ihres allerheiligsten Glaubens. Am 21. Juni 1770 wurde durch den Inspektor Kaspar Ernst Moes von Leuscheid und den Assessor Garenfeld von Odenspiel die Wahl abgehalten. Sie fiel auf den „treu wachsamen“ bisherigen (seit 1766) Pastor bei der evangelisch-lutherischen Gemeinde zu Ruppichteroth, den Peter Foerst, gebürtig von der Ober-Kaltenbach bei Ründeroth. Es ist bemerkenswerth, wie ihm in der Berufungsurkunde zur Pflicht gemacht wird, „die wahre evangelisch-lutherische Lehre aus dem heil. Worte Gottes nach Anweisung der ohnveränderten Augsburgischen Confession und übrigen symbolischen Glaubens-Büchern allezeit lauter und rein vorzutragen und die heil. Sakramente nach der Einsetzung unseres einzigen Seligmachers Jesu Christi recht zu administriren.“ Die Vocation schließt mit den bezeichnenden Worten: „Jesus Christus, der uns so theuer mit seinem Blute erlöset hat, gebe Ihnen den Geist der Weisheit, klüglich und erbaulich unter uns zu wandeln und viel Segen zu schaffen, uns aber stets einen treuen Sinn, das Wort des Lebens anzunehmen, damit wir aus Gnaden die Seligkeit, die Jesus erworben, erlangen mögen.“

Diesen klüglichen Wandel zu beweisen, hatte Foerst mehrfach Veranlassung und Gelegenheit, so in dem oben erwähnten Prozeß gegen die Inhaber des großen Zehnten, sodann in einem andern zwischen Rosbach und Leuscheid geführten höchst langwierigen Prozeß wegen des Wiedenhofs Geilhausen. Leuscheid, in dessen Gemeindegrenzen derselbe damals lag, behauptete nämlich, er könne besteuert werden, während Rosbach darzuthun suchte, das er steuerfrei sei. — Dieser Prozeß hatte bereits 1754 unter Wirth begonnen, ging durch Urtheil vom 23. Mai 1769 für die Rosbacher verloren, wurde von diesen, weil sie sich in ihren Rechten verletzt fühlten, 1771 mit erneuter Heftigkeit wieder aufgenommen, aber, trotz aller Bemühung der Preußischen Regierung zu Cleve zu Gunsten der Rosbacher, am 13. Januar 1774 durch das Jülich- und Bergische Ober-Appelationsgericht zu Düsseldorf das Urtheil von 1769 bestätigt. — Foerst versuchte, wie aus den Akten hervorgeht, bei solchen Streitigkeiten zunächst den Weg eines gütlichen Vergleichs, wenn er nur einige Aussicht auf Erfolg zu haben glaubte, stellte sich aber im anderen Falle auch eben so fest und unerschütterlich auf den Rechtsboden.

Eine weitere in der Geschichte der äußeren Entwickelung der Gemeinde bedeutungsvolle Angelegenheit, welche Foerst beschäftigte

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Josua Julius Garschagen: Die evangelische Gemeinde Rosbach a. d. Sieg. Albert Pfeiffer, Solingen 1884, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:GarschagenRosbach1884.pdf/28&oldid=- (Version vom 6.4.2021)